SitzplatzüberdachungKanton Basel-Landschaft · alle Kantone

Sitzplatzüberdachung im Kanton Basel-Landschaft: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Sitzplatzüberdachungen zählen zur Bebauung und brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat Liestal.

Grundlage: RBV. Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

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Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Basel-Landschaft konkret gilt

Terrassen- und Sitzplatzüberdachungen sind in praktisch allen Kantonen baubewilligungspflichtig, weil sie überdachte Fläche schaffen. Oft ist ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Auflage möglich, wenn Abstände und Masse stimmen.

Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.

Verfahren: Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.

Unser Festpreis für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Basel-Landschaft

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Sitzplatzüberdachung bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Sitzplatzüberdachung im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Sitzplatzüberdachungen zählen zur Bebauung und brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat Liestal. Grundlage: RBV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Basel-Landschaft?

Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Wer darf das Gesuch im Kanton Basel-Landschaft einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Basel-Landschaft?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Sitzplatzüberdachung im Kanton Basel-Landschaft, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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