Baubewilligung Gartenhaus

Gartenhaus: Brauche ich eine Baubewilligung?

Kleine Gartenhäuser sind in vielen Kantonen bis zu einer bestimmten Grundfläche und Höhe bewilligungsfrei. Die Grenzen liegen je nach Kanton zwischen 4 und 12 Quadratmetern, darüber braucht es ein Kleinbaugesuch oder eine Anzeige.

CHF 690Festpreis Gesuch
5 Tagebis zur Einreichung
6–15 m²typische Grösse
9Kantone abgedeckt

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Gartenhaus: Regeln in 9 Kantonen (Stand Oktober 2026)

Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

KantonEinstufungRegelGrundlage
Zürich Kommt auf Grösse und Standort an Gartenhäuser bis 2,5 m Höhe und 6 m² sind bewilligungsfrei (ausser Kernzone/Schutzgebiet). Darüber: Anzeigeverfahren für Gartenhäuser und Schöpfe.§ 1 lit. a, § 14 lit. m BVV
Aargau Kommt auf Grösse und Standort an Gerätehäuschen bis 5 m² und 2,5 m Höhe sind bewilligungsfrei. Grössere Gartenhäuser: vereinfachtes Verfahren bis 40 m².§ 49 lit. b, § 50 BauV
Zug Kommt auf Grösse und Standort an Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sind bewilligungsfrei. Darüber: Bauanzeige für geringfügige Vorhaben oder Baugesuch.§ 45 V PBG, § 44a PBG
Luzern Kommt auf Grösse und Standort an Kleine Gartenhäuser können bewilligungsfrei sein, wenn sie die Masse von § 54 PBV einhalten; grössere brauchen ein Baugesuch. Wir prüfen die Masse mit dem Reglement Ihrer Gemeinde.§ 54 PBV
Bern Kommt auf Grösse und Standort an Unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² und 2,5 m sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Allseitig geschlossene «Gartenhallen» gelten als bewohnt und sind immer bewilligungspflichtig.Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD
Solothurn Baubewilligung nötig Gartenhäuser brauchen in der Regel ein Baugesuch; nur Kleinstvorhaben nach § 3ter KBV sind frei.§ 3ter KBV
Basel-Landschaft Kommt auf Grösse und Standort an Freistehende Kleinbauten bis 12 m² und 2,5 m: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde (einfaches Verfahren). Grösser: ordentliches Gesuch. Velounterstände bis 6 m² sind frei.§ 92, § 94 RBV
St. Gallen Kommt auf Grösse und Standort an Kleine Gartenhäuser können unter Art. 136 Abs. 2 PBG fallen; grössere brauchen ein Baugesuch über eBau SG.Art. 136 Abs. 2 PBG
Thurgau Kommt auf Grösse und Standort an Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch.§ 99 PBG

Unverbindliche Übersicht ohne Gewähr. Massgebend sind das kantonale Baurecht, das Bau- und Zonenreglement Ihrer Gemeinde und der Entscheid der Baubehörde. Wir prüfen Ihren Fall konkret.

Was das Baugesuch für einem Gartenhaus enthält

  • Kantonales Baugesuchsformular, vollständig ausgefüllt, mit Bauherrschaft, Grundeigentümer und Planverfasser.
  • Situationsplan 1:500 auf Basis der amtlichen Vermessung mit eingezeichnetem Objekt, Massen und Grenz- sowie Strassenabständen.
  • Grundriss, Schnitt und Ansicht mit allen Höhen- und Längenmassen, Materialisierung und Farben.
  • Baubeschrieb mit Nutzung, Konstruktion, Entwässerung und Begründung allfälliger Ausnahmen.
  • Beilagenverzeichnis und (wo nötig) Nachbarunterschriften, Lärmnachweis, Energienachweis oder Gestaltungsnachweis.
  • Anleitung Baugespann (Profile), falls die Gemeinde eines verlangt.

Typische Fehler, die zur Rückweisung führen

  • Grenzabstand nicht eingehalten oder nicht vermasst, der häufigste Grund für Nachforderungen.
  • Objekt zwischen Bau- und Strassenlinie geplant, ohne das zu prüfen.
  • «Nur aufgestellt»: Auch nicht fundamentierte Konstruktionen gelten als Bauten, wenn sie länger stehen.
  • Unterschrift des Grundeigentümers fehlt (Stockwerkeigentum: Zustimmung der Gemeinschaft).
  • Kernzone oder Inventarobjekt nicht erkannt, dort gelten eigene Gestaltungsregeln.

Häufige Fragen zu einem Gartenhaus

Darf ich einem Gartenhaus ohne Baubewilligung aufstellen?

Das hängt von Kanton, Grösse, Standort und davon ab, ob die Konstruktion gegen Witterung schützt. In mehreren Kantonen gibt es Grenzen (zum Beispiel 6 m² in Zürich, 10 m² in Bern, 12 m² im Kleinbauverfahren Basel-Landschaft). Darüber oder in Kernzonen braucht es ein Gesuch. Unser kostenloser Check gibt die Ersteinschätzung, die Vorabklärung eine standortbezogene Einschätzung nach Klärung mit der Gemeinde.

Was kostet das Baugesuch für einem Gartenhaus?

Bei uns CHF 690 Festpreis für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Dazu kommen die Gebühren der Gemeinde, bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500.

Was ist der Unterschied zwischen Gartenhaus und Kleinbaute?

Eine Kleinbaute ist der rechtliche Oberbegriff für eingeschossige Nebengebäude ohne Wohn- oder Gewerbenutzung. Gartenhäuser, Geräteschöpfe, Velounterstände und Carports fallen darunter. Beheizte oder bewohnbare Gartenhäuser sind keine Kleinbauten mehr und brauchen immer ein ordentliches Gesuch.

Wie lange dauert die Bewilligung für einem Gartenhaus?

Unser Dossier ist in 5 Werktagen eingereicht. Die Gemeinde braucht im vereinfachten Verfahren meist 4 bis 8 Wochen, im ordentlichen Verfahren mit Publikation 8 bis 12 Wochen. Einsprachen verlängern das Verfahren.

Was passiert, wenn Gartenhaus schon steht?

Dann verlangt die Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch, oft mit Frist von 30 Tagen. Wird es bewilligt, ist die Sache erledigt. Wird es nicht eingereicht, droht die Wiederherstellungsverfügung, also der Rückbau auf Ihre Kosten. Wir übernehmen nachträgliche Gesuche für CHF 990 inklusive Fristmanagement.

Gartenhaus geplant oder schon gebaut?

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Festpreis CHF 690.

Anfrage starten
Anfrage startenCheck