Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SL Handel GmbH für Leistungen unter baubewilligt.ch. Stand: Oktober 2026.
1. Leistung
Wir erstellen Baugesuchsunterlagen für Kleinbauten und Anlagen (Formulare, Pläne, Baubeschrieb, Beilagen), reichen sie als Bevollmächtigte der Bauherrschaft bei der zuständigen Behörde ein und beantworten Rückfragen bis zum erstinstanzlichen Entscheid. Umfang und Preis ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Es gilt Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR).
2. Keine Rechts- oder Architekturleistung
Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine architektonische oder statische Planung. Wo kantonales Recht qualifizierte Planverfasser verlangt, ziehen wir solche bei; dies ist im Festpreis enthalten. Einsprache-, Beschwerde- und Gerichtsverfahren sind nicht Teil der Leistung.
3. Kein Erfolgsversprechen
Über die Bewilligung entscheidet die Behörde nach Ermessen. Wir schulden ein vollständiges, formell korrektes und den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Dossier, nicht die Erteilung der Bewilligung. Erkennen wir vor Dossierstart, dass ein Vorhaben nicht bewilligungsfähig ist, teilen wir dies mit; geschuldet ist dann nur die Vorabklärung.
4. Mitwirkung der Kundin / des Kunden
Sie liefern vollständige und wahre Angaben, Unterlagen, Fotos und Masse, erteilen die Vollmacht, holen erforderliche Zustimmungen (Grundeigentümer, Stockwerkeigentum, Nachbarn) ein und unterzeichnen das Gesuch fristgerecht. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern unsere Fristen entsprechend.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die auf baubewilligt.ch publizierten Festpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, zahlbar vor Dossierstart per Zahlungslink. Nicht enthalten sind Behördengebühren, Auslagen Dritter (Grundbuchauszug, Fachnachweise, Baugespann) und Leistungen ausserhalb des bestätigten Umfangs. Preise verstehen sich in CHF inklusive 8,1 % Mehrwertsteuer. Partner erhalten monatliche Sammelrechnungen, zahlbar innert 20 Tagen.
6. Fristen
Angegebene Fristen (z. B. 5 Werktage) laufen ab Zahlungseingang und Vollständigkeit der Unterlagen. Bei nachträglichen Gesuchen mit Behördenfrist bestätigen wir den Eingang gegenüber der Behörde am Tag der Beauftragung, sofern diese an einem Werktag bis 16 Uhr erfolgt.
7. Rücktritt
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Online-Dienstleistungen nicht. Kulanz: Bis zum Start der Dossiererstellung können Sie gegen Verrechnung der Vorabklärung (CHF 149) zurücktreten. Danach ist der Festpreis geschuldet.
8. Haftung
Wir haften für sorgfältige Ausführung. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag des Honorars des betreffenden Auftrags beschränkt; ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig. Nicht gehaftet wird für Behördenentscheide, Verfahrensdauer, Einsprachen Dritter und Folgen unrichtiger Kundenangaben.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Partnerübergaben (Händler) erfolgen mit Einwilligung der Endkundin / des Endkunden.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.