Kanton Aargau26 Ortsseiten · alle Gemeinden bedient

Baubewilligung im Kanton Aargaufür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton Aargau bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton Aargau: Kleinstbauten bis 5 m² Grundfläche und 2,5 m Gesamthöhe mit minimalen Immissionen (Gerätehäuschen, Velounterstände) sowie Teiche bis rund 10 m² sind bewilligungsfrei (§ 49 BauV).

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton Aargau im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola Baubewilligung nötig Eine Pergola über 5 m² braucht eine Baubewilligung, in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Profilierung und Auflage.§ 49/50 BauV
Lamellendach Baubewilligung nötig Gedeckte Sitzplätze bis 40 m² und 3 m Höhe laufen im vereinfachten Verfahren; grösser im ordentlichen Verfahren.§ 50 BauV
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Gedeckte, mindestens einseitig offene Sitzplätze: vereinfachtes Verfahren bis 40 m² / 3 m.§ 50 BauV
Carport Baubewilligung nötig Carports sind bewilligungspflichtig; vereinfachtes Verfahren möglich.§ 59 BauG, § 50 BauV
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Gerätehäuschen bis 5 m² und 2,5 m Höhe sind bewilligungsfrei. Grössere Gartenhäuser: vereinfachtes Verfahren bis 40 m².§ 49 lit. b, § 50 BauV
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig; Teiche bis rund 10 m² sind frei.§ 49/59
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte von Wärmepumpen: Meldeverfahren mit Lärmschutznachweis möglich, sonst Baugesuch.§ 49 BauV, LSV
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Angepasste Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Freiflächen, Schutzzonen, Solar-Carport: Baubewilligung.Art. 18a RPG, § 49 BauV

Verfahren im Kanton Aargau

Rechtsgrundlage: Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Gesuchsformular, zunehmend digital.

Planverfasser: Keine formelle Qualifikationspflicht für Planverfasser; Pläne müssen den Anforderungen von § 51 BauV genügen.

Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

So läuft Ihr Gesuch im Kanton Aargau mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Ortsseiten im Kanton Aargau

Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.

Anderen Ort angeben und Anfrage starten

Baugesuch im Kanton Aargau, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

Anfrage starten
Anfrage startenCheck