Carport im Kanton Aargau: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Carports sind bewilligungspflichtig; vereinfachtes Verfahren möglich.

Grundlage: § 59 BauG, § 50 BauV. Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

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Was im Kanton Aargau konkret gilt

Ein Carport ist eine Baute: Er beansprucht Fläche, steht oft nahe an der Grenze oder Strasse und braucht praktisch überall eine Baubewilligung. Mit Solarmodulen auf dem Dach (Solar-Carport) kommen Vorgaben zur Gestaltung und Anmeldung beim Netzbetreiber dazu.

Bewilligungsfrei im Kanton Aargau: Kleinstbauten bis 5 m² Grundfläche und 2,5 m Gesamthöhe mit minimalen Immissionen (Gerätehäuschen, Velounterstände) sowie Teiche bis rund 10 m² sind bewilligungsfrei (§ 49 BauV).

Verfahren: Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Eingabe: Digital über eBau Aargau in den angeschlossenen Gemeinden, sonst bei der Gemeinde mit dem kantonalen Gesuchsformular.

Unser Festpreis für einem Carport im Kanton Aargau

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Carport bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Carport im Kanton Aargau bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Carports sind bewilligungspflichtig; vereinfachtes Verfahren möglich. Grundlage: § 59 BauG, § 50 BauV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Aargau?

Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Wer darf das Gesuch im Kanton Aargau einreichen?

Keine formelle Qualifikationspflicht für Planverfasser; Pläne müssen den Anforderungen von § 51 BauV genügen. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Carport im Kanton Aargau?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Carport im Kanton Aargau, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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