Fragen und Antworten.
Alles, was Kunden vor der ersten Anfrage wissen wollen.
Ist das ohne Architekt rechtlich erlaubt?
Ja. In der Schweiz darf jede Bauherrschaft ihr Baugesuch selbst einreichen oder sich dabei vertreten lassen. Wir handeln mit Ihrer Vollmacht als Bevollmächtigte. Wo ein Kanton qualifizierte Planverfasser verlangt (z. B. Luzern), unterzeichnet unser Partner-Planverfasser mit, im Preis inbegriffen.
Was kostet die Gemeinde zusätzlich?
Die Gemeindegebühren sind nicht in unserem Festpreis enthalten. Sie liegen bei Kleinbauten meist zwischen CHF 150 und CHF 1'500, je nach Gemeinde, Verfahren und Bausumme. Wir nennen Ihnen den Rahmen in der Vorabklärung.
Garantieren Sie die Bewilligung?
Nein, das kann niemand seriös. Wir garantieren ein vollständiges, formell korrektes Dossier, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ob bewilligt wird, entscheidet die Baubehörde. Ist ein Vorhaben erkennbar nicht bewilligungsfähig, sagen wir das vorher. Sie zahlen dann nur die Vorabklärung.
Wie schnell geht es?
Vorabklärung in 2 Werktagen, komplettes Dossier in 5 Werktagen nach Eingang aller Unterlagen. Nachträgliche Gesuche mit Frist priorisieren wir: Fristbestätigung an die Gemeinde noch am selben Werktag.
Was brauche ich von meiner Seite?
Adresse und Parzelle, Fotos des Standorts, Masse oder die Herstellerzeichnung Ihres Produkts, bei Bedarf der Grundbuchauszug. Alles per WhatsApp oder E-Mail. Den Rest besorgen wir: Katasterplan, Zonenplan, Baureglement, Formulare.
Mein Händler sagt, ich brauche keine Bewilligung.
Prüfen Sie das, kostenlos mit unserem Check. Händler verkaufen Produkte, nicht Bewilligungen. Ein Lamellendach gilt in fast allen Kantonen als gedeckter Sitzplatz und ist bewilligungspflichtig, auch wenn es «nur aufgestellt» wird.
Was passiert, wenn die Gemeinde Rückfragen hat?
Wir beantworten sie. Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen und Anpassungen des Dossiers sind im Festpreis enthalten. Nicht enthalten sind Einsprache- und Beschwerdeverfahren, dort vermitteln wir auf Wunsch einen Anwalt.
Arbeiten Sie in meinem Kanton?
Zum Start in den Kantonen Zürich, Aargau, Zug, Luzern, Bern, Solothurn, Basel-Landschaft, St. Gallen und Thurgau. Andere Deutschschweizer Kantone auf Anfrage.
Wie bezahle ich?
Nach der Vorabklärung erhalten Sie einen Zahlungslink (TWINT oder Karte). Das Dossier starten wir nach Zahlungseingang. Für Händler gibt es eine monatliche Sammelrechnung.