Kanton Zürich30 Ortsseiten · alle Gemeinden bedient

Baubewilligung im Kanton Zürichfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton Zürich bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton Zürich: Bauten und Anlagen bis 2,5 m Gesamthöhe und 6 m² Bodenfläche sind in Bauzonen bewilligungsfrei, nicht aber in Kernzonen, Schutzgebieten und im Geltungsbereich von Schutzanordnungen (§ 1 lit. a BVV).

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton Zürich im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola Kommt auf Grösse und Standort an Eine offene Pergola bis 2,5 m Höhe und 6 m² Bodenfläche ist bewilligungsfrei. Grössere Pergolen sind bewilligungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren oder per Anzeige.§ 1 lit. a BVV
Lamellendach Baubewilligung nötig Ein Lamellendach gilt als gedeckte Pergola bzw. Sitzplatzüberdachung und ist baubewilligungspflichtig. Je nach Gemeinde Anzeige- oder vereinfachtes Verfahren.§ 309 PBG, § 1 BVV
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen sind ausdrücklich bewilligungspflichtig.§ 309 PBG
Carport Baubewilligung nötig Carports und Garagen sind baubewilligungspflichtig.§ 309 PBG
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Gartenhäuser bis 2,5 m Höhe und 6 m² sind bewilligungsfrei (ausser Kernzone/Schutzgebiet). Darüber: Anzeigeverfahren für Gartenhäuser und Schöpfe.§ 1 lit. a, § 14 lit. m BVV
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig (Terrainveränderung, Technik, Entwässerung).§ 309 PBG
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Luft-Wasser-Wärmepumpen können im Meldeverfahren erstellt werden, wenn der Lärmschutznachweis erbracht ist und sie die Vorgaben einhalten; sonst Baugesuch.§ 1 BVV, LSV
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Genügend angepasste Dach- und Fassadenanlagen: Meldung. In Kernzonen, bei Ortsbild- und Denkmalschutz, freistehend oder als Solar-Carport: Baubewilligung über eBaugesucheZH.Art. 18a RPG, § 2a BVV

Verfahren im Kanton Zürich

Rechtsgrundlage: Planungs- und Baugesetz (PBG) und Bauverfahrensverordnung (BVV). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: eBaugesucheZH (digitale Eingabe in allen Gemeinden).

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation für Planverfasser vorgeschrieben; Pläne müssen den Anforderungen der BVV entsprechen und von Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschrieben sein.

Für Gartenhäuser und Schöpfe gilt das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV), für kleinere Vorhaben das vereinfachte Verfahren ohne Aussteckung und Publikation. Die Gemeinde entscheidet über das Verfahren.

So läuft Ihr Gesuch im Kanton Zürich mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Baugesuch im Kanton Zürich, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

Anfrage starten
Anfrage startenCheck