Baubewilligung im Kanton Zürichfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr
Was im Kanton Zürich bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.
Alle Objekte im Kanton Zürich im Überblick
| Objekt | Einstufung | Regel | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pergola | Kommt auf Grösse und Standort an | Eine offene Pergola bis 2,5 m Höhe und 6 m² Bodenfläche ist bewilligungsfrei. Grössere Pergolen sind bewilligungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren oder per Anzeige. | § 1 lit. a BVV |
| Lamellendach | Baubewilligung nötig | Ein Lamellendach gilt als gedeckte Pergola bzw. Sitzplatzüberdachung und ist baubewilligungspflichtig. Je nach Gemeinde Anzeige- oder vereinfachtes Verfahren. | § 309 PBG, § 1 BVV |
| Sitzplatzüberdachung | Baubewilligung nötig | Sitzplatzüberdachungen sind ausdrücklich bewilligungspflichtig. | § 309 PBG |
| Carport | Baubewilligung nötig | Carports und Garagen sind baubewilligungspflichtig. | § 309 PBG |
| Gartenhaus | Kommt auf Grösse und Standort an | Gartenhäuser bis 2,5 m Höhe und 6 m² sind bewilligungsfrei (ausser Kernzone/Schutzgebiet). Darüber: Anzeigeverfahren für Gartenhäuser und Schöpfe. | § 1 lit. a, § 14 lit. m BVV |
| Pool | Baubewilligung nötig | Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig (Terrainveränderung, Technik, Entwässerung). | § 309 PBG |
| Wärmepumpe (Aussengerät) | Kommt auf Grösse und Standort an | Luft-Wasser-Wärmepumpen können im Meldeverfahren erstellt werden, wenn der Lärmschutznachweis erbracht ist und sie die Vorgaben einhalten; sonst Baugesuch. | § 1 BVV, LSV |
| Solaranlage (Sonderfall) | Kommt auf Grösse und Standort an | Genügend angepasste Dach- und Fassadenanlagen: Meldung. In Kernzonen, bei Ortsbild- und Denkmalschutz, freistehend oder als Solar-Carport: Baubewilligung über eBaugesucheZH. | Art. 18a RPG, § 2a BVV |
Verfahren im Kanton Zürich
Rechtsgrundlage: Planungs- und Baugesetz (PBG) und Bauverfahrensverordnung (BVV). Zur kantonalen Informationsseite.
Eingabe: eBaugesucheZH (digitale Eingabe in allen Gemeinden).
Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation für Planverfasser vorgeschrieben; Pläne müssen den Anforderungen der BVV entsprechen und von Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschrieben sein.
Für Gartenhäuser und Schöpfe gilt das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV), für kleinere Vorhaben das vereinfachte Verfahren ohne Aussteckung und Publikation. Die Gemeinde entscheidet über das Verfahren.
So läuft Ihr Gesuch im Kanton Zürich mit uns
- Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
- Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
- Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
- Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
- Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
- Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.
Ortsseiten im Kanton Zürich
Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.
Baugesuch im Kanton Zürich, ab CHF 690, in 5 Werktagen.
Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.