Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Zürich: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Genügend angepasste Dach- und Fassadenanlagen: Meldung. In Kernzonen, bei Ortsbild- und Denkmalschutz, freistehend oder als Solar-Carport: Baubewilligung über eBaugesucheZH.
Grundlage: Art. 18a RPG, § 2a BVV. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Bauverfahrensverordnung (BVV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Zürich konkret gilt
Normale Dach- und Fassadenanlagen brauchen seit 2026 nur noch eine Meldung. Baubewilligungspflichtig bleiben Anlagen in Kernzonen und Schutzgebieten, auf geschützten Bauten, freistehende Anlagen, Solarzäune und Solar-Carports. Genau diese Fälle lassen Solarteure oft liegen, wir übernehmen sie.
Bewilligungsfrei im Kanton Zürich: Bauten und Anlagen bis 2,5 m Gesamthöhe und 6 m² Bodenfläche sind in Bauzonen bewilligungsfrei, nicht aber in Kernzonen, Schutzgebieten und im Geltungsbereich von Schutzanordnungen (§ 1 lit. a BVV).
Verfahren: Für Gartenhäuser und Schöpfe gilt das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV), für kleinere Vorhaben das vereinfachte Verfahren ohne Aussteckung und Publikation. Die Gemeinde entscheidet über das Verfahren.
Eingabe: eBaugesucheZH (digitale Eingabe in allen Gemeinden).
Unser Festpreis für einer Solaranlage im Kanton Zürich
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 1290, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Solaranlage bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Zürich bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Genügend angepasste Dach- und Fassadenanlagen: Meldung. In Kernzonen, bei Ortsbild- und Denkmalschutz, freistehend oder als Solar-Carport: Baubewilligung über eBaugesucheZH. Grundlage: Art. 18a RPG, § 2a BVV.
Welches Verfahren gilt im Kanton Zürich?
Für Gartenhäuser und Schöpfe gilt das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV), für kleinere Vorhaben das vereinfachte Verfahren ohne Aussteckung und Publikation. Die Gemeinde entscheidet über das Verfahren.
Wer darf das Gesuch im Kanton Zürich einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation für Planverfasser vorgeschrieben; Pläne müssen den Anforderungen der BVV entsprechen und von Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschrieben sein. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Solaranlage im Kanton Zürich?
Unser Festpreis beträgt CHF 1290 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Zürich
Solaranlage (Sonderfall) in anderen Kantonen
Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Zürich, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.