Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Aargau: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Angepasste Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Freiflächen, Schutzzonen, Solar-Carport: Baubewilligung.
Grundlage: Art. 18a RPG, § 49 BauV. Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Aargau konkret gilt
Normale Dach- und Fassadenanlagen brauchen seit 2026 nur noch eine Meldung. Baubewilligungspflichtig bleiben Anlagen in Kernzonen und Schutzgebieten, auf geschützten Bauten, freistehende Anlagen, Solarzäune und Solar-Carports. Genau diese Fälle lassen Solarteure oft liegen, wir übernehmen sie.
Bewilligungsfrei im Kanton Aargau: Kleinstbauten bis 5 m² Grundfläche und 2,5 m Gesamthöhe mit minimalen Immissionen (Gerätehäuschen, Velounterstände) sowie Teiche bis rund 10 m² sind bewilligungsfrei (§ 49 BauV).
Verfahren: Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.
Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Gesuchsformular, zunehmend digital.
Unser Festpreis für einer Solaranlage im Kanton Aargau
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 1290, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Solaranlage bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Aargau bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Angepasste Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Freiflächen, Schutzzonen, Solar-Carport: Baubewilligung. Grundlage: Art. 18a RPG, § 49 BauV.
Welches Verfahren gilt im Kanton Aargau?
Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.
Wer darf das Gesuch im Kanton Aargau einreichen?
Keine formelle Qualifikationspflicht für Planverfasser; Pläne müssen den Anforderungen von § 51 BauV genügen. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Solaranlage im Kanton Aargau?
Unser Festpreis beträgt CHF 1290 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Aargau, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.