Baubewilligung im Kanton Bernfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr
Was im Kanton Bern bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.
Alle Objekte im Kanton Bern im Überblick
| Objekt | Einstufung | Regel | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pergola | Kommt auf Grösse und Standort an | Als unbeheizte Kleinbaute bis 10 m² und 2,5 m Höhe bewilligungsfrei, sofern funktionell zur Hauptbaute gehörend. Grösser oder mit Dach: Baugesuch (kleines Verfahren möglich). | Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD |
| Lamellendach | Baubewilligung nötig | Überdachte Sitzplätze über 10 m² sind baubewilligungspflichtig; kleines Baubewilligungsverfahren ohne Publikation ist oft möglich. | Art. 1a BauG, Art. 6 BewD |
| Sitzplatzüberdachung | Baubewilligung nötig | Sitzplatzüberdachungen über 10 m² brauchen eine Baubewilligung. | Art. 6 BewD |
| Carport | Baubewilligung nötig | Carports über 10 m² sind bewilligungspflichtig (praktisch jeder Carport). | Art. 6 BewD |
| Gartenhaus | Kommt auf Grösse und Standort an | Unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² und 2,5 m sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Allseitig geschlossene «Gartenhallen» gelten als bewohnt und sind immer bewilligungspflichtig. | Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD |
| Pool | Baubewilligung nötig | Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig. | Art. 1a BauG |
| Wärmepumpe (Aussengerät) | Kommt auf Grösse und Standort an | Luft-Wasser-Wärmepumpen sind unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien (Lärm, Abstand) bewilligungsfrei; sonst Baugesuch. | Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD |
| Solaranlage (Sonderfall) | Kommt auf Grösse und Standort an | Angepasste Dach-/Fassadenanlagen und freistehende Kleinanlagen bis 10 m²: Meldung bzw. frei. Schutzgebiete, grössere Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch über eBau. | Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD, Art. 18a RPG |
Verfahren im Kanton Bern
Rechtsgrundlage: Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Zur kantonalen Informationsseite.
Eingabe: eBau Kanton Bern (digitale Eingabe).
Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD.
Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
So läuft Ihr Gesuch im Kanton Bern mit uns
- Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
- Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
- Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
- Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
- Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
- Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.
Ortsseiten im Kanton Bern
Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.
Baugesuch im Kanton Bern, ab CHF 690, in 5 Werktagen.
Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.