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Baubewilligung im Kanton Bernfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton Bern bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe, die weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD).

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Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton Bern im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola Kommt auf Grösse und Standort an Als unbeheizte Kleinbaute bis 10 m² und 2,5 m Höhe bewilligungsfrei, sofern funktionell zur Hauptbaute gehörend. Grösser oder mit Dach: Baugesuch (kleines Verfahren möglich).Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD
Lamellendach Baubewilligung nötig Überdachte Sitzplätze über 10 m² sind baubewilligungspflichtig; kleines Baubewilligungsverfahren ohne Publikation ist oft möglich.Art. 1a BauG, Art. 6 BewD
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen über 10 m² brauchen eine Baubewilligung.Art. 6 BewD
Carport Baubewilligung nötig Carports über 10 m² sind bewilligungspflichtig (praktisch jeder Carport).Art. 6 BewD
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² und 2,5 m sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Allseitig geschlossene «Gartenhallen» gelten als bewohnt und sind immer bewilligungspflichtig.Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig.Art. 1a BauG
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Luft-Wasser-Wärmepumpen sind unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien (Lärm, Abstand) bewilligungsfrei; sonst Baugesuch.Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Angepasste Dach-/Fassadenanlagen und freistehende Kleinanlagen bis 10 m²: Meldung bzw. frei. Schutzgebiete, grössere Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch über eBau.Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD, Art. 18a RPG

Verfahren im Kanton Bern

Rechtsgrundlage: Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: eBau Kanton Bern (digitale Eingabe).

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD.

Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).

So läuft Ihr Gesuch im Kanton Bern mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Ortsseiten im Kanton Bern

Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.

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Baugesuch im Kanton Bern, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

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