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Lamellendach im Kanton Bern: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Überdachte Sitzplätze über 10 m² sind baubewilligungspflichtig; kleines Baubewilligungsverfahren ohne Publikation ist oft möglich.

Grundlage: Art. 1a BauG, Art. 6 BewD. Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

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Was im Kanton Bern konkret gilt

Ein Lamellendach schützt vor Regen und Sonne. Weil es gegen Witterung schützt, behandeln fast alle Kantone und Gemeinden es wie einen gedeckten Sitzplatz: Es zählt zur Bebauung, muss Grenzabstände einhalten und braucht in der Regel eine Baubewilligung, auch wenn der Händler etwas anderes sagt.

Bewilligungsfrei im Kanton Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe, die weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD).

Verfahren: Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).

Eingabe: eBau Kanton Bern (digitale Eingabe).

Faustregel: Bis 10 m² und 2.5 m Höhe ist einem Lamellendach im Kanton Bern meist ohne Gesuch möglich, ausser in Kernzonen, Schutzgebieten und bei Unterschreitung von Grenz-, Strassen-, Wald- oder Gewässerabständen. Darüber braucht es ein Gesuch.

Unser Festpreis für einem Lamellendach im Kanton Bern

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Lamellendach bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Lamellendach im Kanton Bern bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Überdachte Sitzplätze über 10 m² sind baubewilligungspflichtig; kleines Baubewilligungsverfahren ohne Publikation ist oft möglich. Grundlage: Art. 1a BauG, Art. 6 BewD.

Welches Verfahren gilt im Kanton Bern?

Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).

Wer darf das Gesuch im Kanton Bern einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Lamellendach im Kanton Bern?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Lamellendach im Kanton Bern, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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