Lamellendach im Kanton St. Gallen: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig.

Grundlage: Art. 136 PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton St. Gallen konkret gilt

Ein Lamellendach schützt vor Regen und Sonne. Weil es gegen Witterung schützt, behandeln fast alle Kantone und Gemeinden es wie einen gedeckten Sitzplatz: Es zählt zur Bebauung, muss Grenzabstände einhalten und braucht in der Regel eine Baubewilligung, auch wenn der Händler etwas anderes sagt.

Bewilligungsfrei im Kanton St. Gallen: Nur die in Art. 136 Abs. 2 PBG genannten Kleinvorhaben sind bewilligungsfrei. Sonnensegel, Pergolen mit Dach und Carports gelten als bewilligungspflichtig.

Verfahren: Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Eingabe: Kantonales Baugesuchsformular (G1) in Papierform bei der Gemeinde; ein kantonales eBau ist ab 2027 geplant.

Beachten Sie die amtlichen Gemeinde-Anleitungen im Kanton St. Gallen und unsere Unterlagen-Checkliste.

Unser Festpreis für ein Lamellendach im Kanton St. Gallen

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Lamellendach bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Lamellendach im Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig. Grundlage: Art. 136 PBG.

Welches Verfahren gilt im Kanton St. Gallen?

Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Wer darf das Gesuch im Kanton St. Gallen einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für ein Lamellendach im Kanton St. Gallen?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Behördengebühren und vereinbarte Zusatzleistungen kommen hinzu; der behördliche Tarif ist standortabhängig.

Lamellendach im Kanton St. Gallen, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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