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Baubewilligung im Kanton St. Gallenfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton St. Gallen bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton St. Gallen: Nur die in Art. 136 Abs. 2 PBG genannten Kleinvorhaben sind bewilligungsfrei. Sonnensegel, Pergolen mit Dach und Carports gelten als bewilligungspflichtig.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton St. Gallen im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola Baubewilligung nötig Eine Pergola mit Dach wurde vom Verwaltungsgericht als Gebäude qualifiziert; offene Pergolen im Einzelfall: Vorabklärung empfohlen.Art. 136 PBG, VG B 2020/75
Lamellendach Baubewilligung nötig Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig.Art. 136 PBG
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen und auch grosse Sonnensegel sind baubewilligungspflichtig.Art. 136 PBG, VG B 2018/99
Carport Baubewilligung nötig Carports sind baubewilligungspflichtig.Art. 136 PBG
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Kleine Gartenhäuser können unter Art. 136 Abs. 2 PBG fallen; grössere brauchen ein Baugesuch über eBau SG.Art. 136 Abs. 2 PBG
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig.Art. 136 PBG
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte: Meldung mit Lärmnachweis oder Baugesuch.Art. 136 PBG, LSV
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Solaranlagen nach RPG: Meldung (kantonales Meldeformular 2026). Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.Art. 136 Abs. 2 lit. i PBG, Art. 18a RPG

Verfahren im Kanton St. Gallen

Rechtsgrundlage: Planungs- und Baugesetz (PBG). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: eBau SG (digitale Eingabe über die Gemeinde).

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

So läuft Ihr Gesuch im Kanton St. Gallen mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Ortsseiten im Kanton St. Gallen

Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.

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Baugesuch im Kanton St. Gallen, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

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