Gartenhaus im Kanton St. Gallen: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Kleine Gartenhäuser können unter Art. 136 Abs. 2 PBG fallen; grössere brauchen ein Baugesuch über eBau SG.
Grundlage: Art. 136 Abs. 2 PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton St. Gallen konkret gilt
Kleine Gartenhäuser sind in vielen Kantonen bis zu einer bestimmten Grundfläche und Höhe bewilligungsfrei. Die Grenzen liegen je nach Kanton zwischen 4 und 12 Quadratmetern, darüber braucht es ein Kleinbaugesuch oder eine Anzeige.
Bewilligungsfrei im Kanton St. Gallen: Nur die in Art. 136 Abs. 2 PBG genannten Kleinvorhaben sind bewilligungsfrei. Sonnensegel, Pergolen mit Dach und Carports gelten als bewilligungspflichtig.
Verfahren: Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).
Eingabe: eBau SG (digitale Eingabe über die Gemeinde).
Unser Festpreis für einem Gartenhaus im Kanton St. Gallen
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Gartenhaus bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Gartenhaus im Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Kleine Gartenhäuser können unter Art. 136 Abs. 2 PBG fallen; grössere brauchen ein Baugesuch über eBau SG. Grundlage: Art. 136 Abs. 2 PBG.
Welches Verfahren gilt im Kanton St. Gallen?
Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).
Wer darf das Gesuch im Kanton St. Gallen einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einem Gartenhaus im Kanton St. Gallen?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
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Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.