Gartenhaus im Kanton Solothurn: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Gartenhäuser brauchen in der Regel ein Baugesuch; nur Kleinstvorhaben nach § 3ter KBV sind frei.

Grundlage: § 3ter KBV. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Kantonale Bauverordnung (KBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Solothurn konkret gilt

Kleine Gartenhäuser sind in vielen Kantonen bis zu einer bestimmten Grundfläche und Höhe bewilligungsfrei. Die Grenzen liegen je nach Kanton zwischen 4 und 12 Quadratmetern, darüber braucht es ein Kleinbaugesuch oder eine Anzeige.

Bewilligungsfrei im Kanton Solothurn: Nur ausdrücklich in § 3ter KBV genannte Kleinstvorhaben sind bewilligungsfrei. Gartenhäuser, Pergolen mit Dach, Carports und Pools brauchen in der Regel ein Baugesuch.

Verfahren: Solothurn gilt als restriktiver Kanton: Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 3ter KBV abschliessend aufgezählt (revidiert 2024). Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Vorhaben als untergeordnet gilt.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.

Unser Festpreis für einem Gartenhaus im Kanton Solothurn

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Gartenhaus bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Gartenhaus im Kanton Solothurn bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Gartenhäuser brauchen in der Regel ein Baugesuch; nur Kleinstvorhaben nach § 3ter KBV sind frei. Grundlage: § 3ter KBV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Solothurn?

Solothurn gilt als restriktiver Kanton: Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 3ter KBV abschliessend aufgezählt (revidiert 2024). Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Vorhaben als untergeordnet gilt.

Wer darf das Gesuch im Kanton Solothurn einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Gartenhaus im Kanton Solothurn?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Gartenhaus im Kanton Solothurn, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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