Gartenhaus im Kanton Bern: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² und 2,5 m sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Allseitig geschlossene «Gartenhallen» gelten als bewohnt und sind immer bewilligungspflichtig.
Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD. Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Bern konkret gilt
Kleine Gartenhäuser sind in vielen Kantonen bis zu einer bestimmten Grundfläche und Höhe bewilligungsfrei. Die Grenzen liegen je nach Kanton zwischen 4 und 12 Quadratmetern, darüber braucht es ein Kleinbaugesuch oder eine Anzeige.
Bewilligungsfrei im Kanton Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe, die weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD).
Verfahren: Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
Eingabe: eBau Kanton Bern (digitale Eingabe).
Unser Festpreis für einem Gartenhaus im Kanton Bern
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Gartenhaus bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Gartenhaus im Kanton Bern bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² und 2,5 m sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Allseitig geschlossene «Gartenhallen» gelten als bewohnt und sind immer bewilligungspflichtig. Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD.
Welches Verfahren gilt im Kanton Bern?
Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
Wer darf das Gesuch im Kanton Bern einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einem Gartenhaus im Kanton Bern?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
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Gartenhaus im Kanton Bern, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.