Gartenhaus im Kanton Zug: Baubewilligung nötig?

Kommt auf Grösse und Standort an

Kurzantwort: Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sind bewilligungsfrei. Darüber: Bauanzeige für geringfügige Vorhaben oder Baugesuch.

Grundlage: § 45 V PBG, § 44a PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Verordnung zum PBG (V PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Zug konkret gilt

Kleine Gartenhäuser sind in vielen Kantonen bis zu einer bestimmten Grundfläche und Höhe bewilligungsfrei. Die Grenzen liegen je nach Kanton zwischen 4 und 12 Quadratmetern, darüber braucht es ein Kleinbaugesuch oder eine Anzeige.

Bewilligungsfrei im Kanton Zug: Bewilligungsfrei sind unter anderem Kleinstbauvorhaben wie Treib- und Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sowie Terrainveränderungen bis 1,2 m Höhe und 50 m³ (§ 45 V PBG). Eine ungedeckte Pergola braucht laut Regierungsrat weder Baugesuch noch Bauanzeige (RRB BD 2023-114).

Verfahren: Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, die nachbarliche und öffentliche Interessen nicht erheblich berühren, werden mit einer Bauanzeige gemeldet (§ 44a PBG). Alles andere braucht ein Baugesuch (§ 44 PBG).

Eingabe: eBauZG (digitale Baugesuche in allen Zuger Gemeinden).

Faustregel: Bis 4 m² ist einem Gartenhaus im Kanton Zug meist ohne Gesuch möglich, ausser in Kernzonen, Schutzgebieten und bei Unterschreitung von Grenz-, Strassen-, Wald- oder Gewässerabständen. Darüber braucht es ein Gesuch.

Unser Festpreis für einem Gartenhaus im Kanton Zug

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Gartenhaus bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Gartenhaus im Kanton Zug bewilligungspflichtig?

Kommt auf Grösse und Standort an. Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sind bewilligungsfrei. Darüber: Bauanzeige für geringfügige Vorhaben oder Baugesuch. Grundlage: § 45 V PBG, § 44a PBG.

Welches Verfahren gilt im Kanton Zug?

Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, die nachbarliche und öffentliche Interessen nicht erheblich berühren, werden mit einer Bauanzeige gemeldet (§ 44a PBG). Alles andere braucht ein Baugesuch (§ 44 PBG).

Wer darf das Gesuch im Kanton Zug einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Gartenhaus im Kanton Zug?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Gartenhaus im Kanton Zug, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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