Gartenhaus im Kanton Thurgau: Baubewilligung nötig?

Kommt auf Grösse und Standort an

Kurzantwort: Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch.

Grundlage: § 99 PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Thurgau konkret gilt

Kleine Gartenhäuser sind in vielen Kantonen bis zu einer bestimmten Grundfläche und Höhe bewilligungsfrei. Die Grenzen liegen je nach Kanton zwischen 4 und 12 Quadratmetern, darüber braucht es ein Kleinbaugesuch oder eine Anzeige.

Bewilligungsfrei im Kanton Thurgau: Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).

Verfahren: § 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.

Faustregel: Bis 9 m² und 2.2 m Höhe ist einem Gartenhaus im Kanton Thurgau meist ohne Gesuch möglich, ausser in Kernzonen, Schutzgebieten und bei Unterschreitung von Grenz-, Strassen-, Wald- oder Gewässerabständen. Darüber braucht es ein Gesuch.

Unser Festpreis für einem Gartenhaus im Kanton Thurgau

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Gartenhaus bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Gartenhaus im Kanton Thurgau bewilligungspflichtig?

Kommt auf Grösse und Standort an. Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Grundlage: § 99 PBG.

Welches Verfahren gilt im Kanton Thurgau?

§ 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.

Wer darf das Gesuch im Kanton Thurgau einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Gartenhaus im Kanton Thurgau?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Gartenhaus im Kanton Thurgau, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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