RomanshornGemeinde im Kanton Thurgau

Baubewilligung in Romanshornfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus und Pool

Für Kleinbauten in Romanshorn gilt das Baurecht des Kantons Thurgau plus das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Wir erstellen das komplette Gesuch, reichen es bei der zuständigen Baubehörde ein und begleiten bis zum Entscheid: Festpreis ab CHF 690.

Digitaler Service der SL Handel GmbH mit Sitz in Zug für Ihr Vorhaben in Romanshorn.

Kantonale Grundregel (Thurgau): Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was in Romanshorn eine Bewilligung braucht

ObjektEinstufung (Kanton Thurgau)Regel
Pergola Baubewilligung nötig Pergolen sind nicht in der abschliessenden Liste von § 99 PBG, bewilligungspflichtig, meist vereinfachtes Verfahren.
Lamellendach Baubewilligung nötig Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig.
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen sind baubewilligungspflichtig.
Carport Baubewilligung nötig Carports sind baubewilligungspflichtig.
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch.
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig.
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte: Meldung mit Lärmnachweis oder Baugesuch.
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.

Diese Tabelle zeigt die kantonalen Regeln. Die Gemeinde Romanshorn kann in Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und über das Baureglement zusätzliche Vorgaben machen. Wir prüfen Zonenplan und Reglement für Ihre Parzelle. Kantonale Informationsquelle.

Romanshorn auf einen Blick

Zuständige Stelle
Bausekretariat Romanshorn
Eingabe
Das Baugesuch ist mit dem kantonalen Formular einzureichen, alle Pläne mindestens 3-fach und von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser visiert.
Bau- und Zonenreglement
Bei der Gemeinde erhältlich; wir besorgen es für Sie.
Gebühren der Gemeinde
Nach Gebührenreglement Romanshorn, direkt an die Gemeinde.
Katasterplan
Aus dem Geoportal des Kantons Thurgau; den Auszug besorgen wir.
Planverfasser
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

Amtliche Quellen geprüft am 24.10.2026. Massgebend sind die Angaben der Gemeinde.

Was kostet ein Baugesuch in Romanshorn?

Vorabklärung: Braucht es eine Bewilligung?CHF 149wird angerechnet
Komplettes Gesuch für Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool oder WärmepumpeCHF 690Festpreis
Solar-Sonderfall (Kernzone, Schutzobjekt, Solar-Carport)CHF 1'290Festpreis
Gebühr der Gemeinde Romanshornnach Tarifzahlen Sie der Gemeinde

Beispiel: Lamellendach mit 20 m² an Ihrem Haus in Romanshorn. Sie zahlen uns CHF 690 für Dossier, Einreichung und Rückfragen. Die Gemeinde stellt ihre Bewilligungsgebühr separat in Rechnung. Den voraussichtlichen Betrag nennen wir Ihnen in der Vorabklärung.

Festpreis für Romanshorn anfragen

Unterlagen für Ihr Baugesuch in Romanshorn

Sie liefern wenig, den Rest erledigen wir. So sieht die Aufteilung aus:

Das schicken Sie uns

  • Adresse des Grundstücks in Romanshorn
  • 3 bis 5 Fotos vom Standort (Fassade, Sitzplatz, Richtung Grenze)
  • Masse oder Herstellerzeichnung des Produkts
  • Unterschrift der Bauherrschaft und der Grundeigentümer
  • Bei Stockwerkeigentum: Zustimmung der Gemeinschaft

Das besorgen und erstellen wir

  • Katasterplan aus der amtlichen Vermessung
  • Situationsplan mit Objekt, Massen und Grenzabständen
  • Gesuchsformular im Kanton Thurgau, vollständig ausgefüllt
  • Baubeschrieb, Ansichten und Beilagenverzeichnis
  • Prüfung von Zonenplan und Reglement Romanshorn
  • Je nach Objekt: Lärmnachweis (Wärmepumpe), Nachbarzustimmung

Häufige Fragen zu Baugesuchen in Romanshorn

Wo reiche ich in Romanshorn ein Baugesuch ein?

Das Baugesuch ist mit dem kantonalen Formular einzureichen, alle Pläne mindestens 3-fach und von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser visiert. Zuständig ist die Stelle «Bausekretariat» der Gemeinde Romanshorn.

Brauche ich in Romanshorn eine Bewilligung für ein Lamellendach?

Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig. Grundlage: § 98 PBG.

Ist ein Gartenhaus in Romanshorn bewilligungsfrei?

Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. Grundlage: § 99 PBG.

Was kostet ein Baugesuch in Romanshorn?

Bei uns CHF 690 Festpreis für das komplette Gesuch inklusive Einreichung und Rückfragen, die Vorabklärung (CHF 149) wird angerechnet. Die Gebühr der Behörde kommt dazu und richtet sich gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Romanshorn. Den voraussichtlichen Betrag nennen wir in der Vorabklärung.

Wer darf in Romanshorn die Baugesuchspläne erstellen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

Bereits gebaut in Romanshorn?

Verlangt die Gemeinde Romanshorn ein nachträgliches Baugesuch, zählt die Frist. Wir bestätigen sie am selben Werktag, prüfen die Bewilligungsfähigkeit und reichen in 3 Werktagen ein. Zum nachträglichen Baugesuch →

Baugesuch in Romanshorn, ab CHF 690.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

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