Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Thurgau: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Aussengeräte: Meldung mit Lärmnachweis oder Baugesuch.
Grundlage: § 99 PBG, LSV. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Thurgau konkret gilt
Beim Heizungsersatz ist das Aussengerät der Knackpunkt: Lärmschutznachweis, Abstand zum Nachbarn und Gestaltung. Mehrere Kantone kennen dafür ein Meldeverfahren, aber nur, wenn der Lärmnachweis stimmt. Sonst braucht es ein ordentliches Gesuch.
Bewilligungsfrei im Kanton Thurgau: Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).
Verfahren: § 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.
Eingabe: Kantonales Baugesuchsformular bei der Gemeinde; digital über eBau Thurgau, sofern die Gemeinde es anbietet.
Unser Festpreis für einer Wärmepumpe im Kanton Thurgau
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Wärmepumpe bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Thurgau bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Aussengeräte: Meldung mit Lärmnachweis oder Baugesuch. Grundlage: § 99 PBG, LSV.
Welches Verfahren gilt im Kanton Thurgau?
§ 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.
Wer darf das Gesuch im Kanton Thurgau einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Wärmepumpe im Kanton Thurgau?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Thurgau
Wärmepumpe (Aussengerät) in anderen Kantonen
Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Thurgau, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.