Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Bern: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Luft-Wasser-Wärmepumpen sind unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien (Lärm, Abstand) bewilligungsfrei; sonst Baugesuch.
Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD. Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Bern konkret gilt
Beim Heizungsersatz ist das Aussengerät der Knackpunkt: Lärmschutznachweis, Abstand zum Nachbarn und Gestaltung. Mehrere Kantone kennen dafür ein Meldeverfahren, aber nur, wenn der Lärmnachweis stimmt. Sonst braucht es ein ordentliches Gesuch.
Bewilligungsfrei im Kanton Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe, die weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD).
Verfahren: Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
Eingabe: eBau Kanton Bern (digitale Eingabe).
Unser Festpreis für einer Wärmepumpe im Kanton Bern
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Wärmepumpe bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Bern bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien (Lärm, Abstand) bewilligungsfrei; sonst Baugesuch. Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD.
Welches Verfahren gilt im Kanton Bern?
Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
Wer darf das Gesuch im Kanton Bern einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Wärmepumpe im Kanton Bern?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Bern
Wärmepumpe (Aussengerät) in anderen Kantonen
Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Bern, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.