Wärmepumpe (Aussengerät)Kanton Aargau · alle Kantone

Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Aargau: Baubewilligung nötig?

Kommt auf Grösse und Standort an

Kurzantwort: Aussengeräte von Wärmepumpen: Meldeverfahren mit Lärmschutznachweis möglich, sonst Baugesuch.

Grundlage: § 49 BauV, LSV. Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Aargau konkret gilt

Beim Heizungsersatz ist das Aussengerät der Knackpunkt: Lärmschutznachweis, Abstand zum Nachbarn und Gestaltung. Mehrere Kantone kennen dafür ein Meldeverfahren, aber nur, wenn der Lärmnachweis stimmt. Sonst braucht es ein ordentliches Gesuch.

Bewilligungsfrei im Kanton Aargau: Kleinstbauten bis 5 m² Grundfläche und 2,5 m Gesamthöhe mit minimalen Immissionen (Gerätehäuschen, Velounterstände) sowie Teiche bis rund 10 m² sind bewilligungsfrei (§ 49 BauV).

Verfahren: Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Gesuchsformular, zunehmend digital.

Unser Festpreis für einer Wärmepumpe im Kanton Aargau

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Wärmepumpe bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Aargau bewilligungspflichtig?

Kommt auf Grösse und Standort an. Aussengeräte von Wärmepumpen: Meldeverfahren mit Lärmschutznachweis möglich, sonst Baugesuch. Grundlage: § 49 BauV, LSV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Aargau?

Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Wer darf das Gesuch im Kanton Aargau einreichen?

Keine formelle Qualifikationspflicht für Planverfasser; Pläne müssen den Anforderungen von § 51 BauV genügen. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Wärmepumpe im Kanton Aargau?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Wärmepumpe (Aussengerät) im Kanton Aargau, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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