Kanton Thurgau14 Ortsseiten · alle Gemeinden bedient
Baubewilligung im Kanton Thurgaufür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr
Was im Kanton Thurgau bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.
Bewilligungsfrei im Kanton Thurgau: Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).
Alle Objekte im Kanton Thurgau im Überblick
| Objekt | Einstufung | Regel | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pergola | Baubewilligung nötig | Pergolen sind nicht in der abschliessenden Liste von § 99 PBG, bewilligungspflichtig, meist vereinfachtes Verfahren. | § 98/99 PBG |
| Lamellendach | Baubewilligung nötig | Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig. | § 98 PBG |
| Sitzplatzüberdachung | Baubewilligung nötig | Sitzplatzüberdachungen sind baubewilligungspflichtig. | § 98 PBG |
| Carport | Baubewilligung nötig | Carports sind baubewilligungspflichtig. | § 98 PBG |
| Gartenhaus | Kommt auf Grösse und Standort an | Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch. | § 99 PBG |
| Pool | Baubewilligung nötig | Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig. | § 98 PBG |
| Wärmepumpe (Aussengerät) | Kommt auf Grösse und Standort an | Aussengeräte: Meldung mit Lärmnachweis oder Baugesuch. | § 99 PBG, LSV |
| Solaranlage (Sonderfall) | Kommt auf Grösse und Standort an | Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch. | Art. 18a RPG |
Verfahren im Kanton Thurgau
Rechtsgrundlage: Planungs- und Baugesetz (PBG). Zur kantonalen Informationsseite.
Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.
Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.
§ 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.
So läuft Ihr Gesuch im Kanton Thurgau mit uns
- Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
- Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
- Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
- Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
- Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
- Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.
Ortsseiten im Kanton Thurgau
Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.
Baugesuch im Kanton Thurgau, ab CHF 690, in 5 Werktagen.
Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.