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Baubewilligung im Kanton Thurgaufür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton Thurgau bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton Thurgau: Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton Thurgau im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola Baubewilligung nötig Pergolen sind nicht in der abschliessenden Liste von § 99 PBG, bewilligungspflichtig, meist vereinfachtes Verfahren.§ 98/99 PBG
Lamellendach Baubewilligung nötig Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig.§ 98 PBG
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen sind baubewilligungspflichtig.§ 98 PBG
Carport Baubewilligung nötig Carports sind baubewilligungspflichtig.§ 98 PBG
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Gerätehäuschen bis 9 m² und 2,2 m Gesamthöhe sind bewilligungsfrei; darüber Baugesuch.§ 99 PBG
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig.§ 98 PBG
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte: Meldung mit Lärmnachweis oder Baugesuch.§ 99 PBG, LSV
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.Art. 18a RPG

Verfahren im Kanton Thurgau

Rechtsgrundlage: Planungs- und Baugesetz (PBG). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

§ 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.

So läuft Ihr Gesuch im Kanton Thurgau mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Ortsseiten im Kanton Thurgau

Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.

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Baugesuch im Kanton Thurgau, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

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