Solaranlage (Sonderfall)Kanton Thurgau · alle Kantone

Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Thurgau: Baubewilligung nötig?

Kommt auf Grösse und Standort an

Kurzantwort: Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.

Grundlage: Art. 18a RPG. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Thurgau konkret gilt

Normale Dach- und Fassadenanlagen brauchen seit 2026 nur noch eine Meldung. Baubewilligungspflichtig bleiben Anlagen in Kernzonen und Schutzgebieten, auf geschützten Bauten, freistehende Anlagen, Solarzäune und Solar-Carports. Genau diese Fälle lassen Solarteure oft liegen, wir übernehmen sie.

Bewilligungsfrei im Kanton Thurgau: Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).

Verfahren: § 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.

Eingabe: Kantonales Baugesuchsformular bei der Gemeinde; digital über eBau Thurgau, sofern die Gemeinde es anbietet.

Unser Festpreis für einer Solaranlage im Kanton Thurgau

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 1290, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Solaranlage bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Thurgau bewilligungspflichtig?

Kommt auf Grösse und Standort an. Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch. Grundlage: Art. 18a RPG.

Welches Verfahren gilt im Kanton Thurgau?

§ 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.

Wer darf das Gesuch im Kanton Thurgau einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Solaranlage im Kanton Thurgau?

Unser Festpreis beträgt CHF 1290 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Thurgau, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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