Legalisierung

Brief von der Gemeinde? Wir reichen das nachträgliche Baugesuch in 3 Werktagen ein.

Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool oder Sitzplatzüberdachung ohne Bewilligung gebaut? Die Frist zählt, und ein vollständiges Dossier entscheidet. Festpreis CHF 990, inklusive Fristmanagement.

Was im Brief steht, und was er bedeutet

Die Gemeinde hat festgestellt, dass eine Baute ohne Bewilligung erstellt wurde (oft nach einer Nachbarmeldung oder einer Baukontrolle). Sie fordert Sie auf, innert einer Frist ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Tun Sie das nicht, folgt die Wiederherstellungsverfügung: Rückbau auf Ihre Kosten, notfalls durch die Gemeinde als Ersatzvornahme. In mehreren Kantonen ist Bauen ohne Bewilligung zudem mit Busse bedroht.

Die gute Nachricht

Die allermeisten Kleinbauten sind bewilligungsfähig, wenn Abstände, Masse und Gestaltung stimmen. Ein nachträgliches Gesuch läuft wie ein normales, mit zwei Unterschieden: Die Frist zählt, und die Gemeinde schaut genauer hin. Deshalb muss das Dossier beim ersten Mal vollständig sein.

So gehen wir vor

  1. Tag 0: Sie schicken uns den Brief, Fotos und Masse. Wir bestätigen der Gemeinde den Eingang und kündigen das Gesuch an. Das verhindert voreilige Verfügungen.
  2. Tag 1: Wir prüfen Zone, Reglement, Abstände und Schutzstatus. Ist das Objekt bewilligungsfähig? Welche Anpassung würde es bewilligungsfähig machen (zum Beispiel 50 cm Verschiebung, Nachbarzustimmung)?
  3. Tag 2–3: Komplettes Dossier inkl. Stellungnahme zur Sachlage, Einreichung bei der Gemeinde, Bestätigung an Sie.
  4. Danach: Wir beantworten Rückfragen und begleiten bis zum Entscheid.

Festpreis CHF 990

Inklusive Fristmanagement, Dossier, Stellungnahme, Einreichung und Rückfragen. Exklusive Gemeindegebühren (bei nachträglichen Gesuchen teils mit Zuschlag) und allfällige Nachbarzustimmungen. Nicht bewilligungsfähig? Dann sagen wir es Ihnen nach der Analyse: Sie zahlen nur die Vorabklärung (CHF 149) und erhalten eine Empfehlung für den günstigsten Rückbau oder Umbau.

Häufige Fragen

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Oft ja, mit begründetem Gesuch (zum Beispiel: Planunterlagen in Arbeit). Wir stellen den Antrag mit der Eingangsbestätigung. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, wir reichen in 3 Werktagen ein.

Was, wenn die Gemeinde ablehnt?

Dann folgt die Wiederherstellungsverfügung mit Frist. Dagegen kann Beschwerde geführt werden. Das ist Anwaltssache, wir vermitteln. Häufiger ist eine Bewilligung mit Auflagen (Anpassung, Begrünung, Farbänderung).

Verjährt das nicht irgendwann?

Erst nach 30 Jahren. Vorher kann die Gemeinde jederzeit die Wiederherstellung verlangen, auch nach einem Eigentümerwechsel.

Ich habe das Objekt vom Vorbesitzer übernommen.

Die Pflicht trifft den aktuellen Eigentümer. Prüfen Sie den Kaufvertrag auf Gewährleistung; das Gesuch müssen Sie trotzdem einreichen.

Anfrage: Antwort innert 2 Werktagen

Unverbindlich. Sie erhalten eine Einschätzung mit Verfahren und Festpreis. Erst danach entscheiden Sie.

Fotos, Herstellerzeichnung oder den Brief der Gemeinde schicken Sie als Antwort auf unsere Bestätigungs-E-Mail.

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