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Baubewilligung im Kanton Zugfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton Zug bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton Zug: Bewilligungsfrei sind unter anderem Kleinstbauvorhaben wie Treib- und Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sowie Terrainveränderungen bis 1,2 m Höhe und 50 m³ (§ 45 V PBG). Eine ungedeckte Pergola braucht laut Regierungsrat weder Baugesuch noch Bauanzeige (RRB BD 2023-114).

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Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton Zug im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola In der Regel bewilligungsfrei Eine ungedeckte Pergola ist keine Kleinbaute und braucht laut Regierungsrat weder Baugesuch noch Bauanzeige. Mit Dach wird sie zur Baute.RRB BD 2023-114, § 44a PBG
Lamellendach Baubewilligung nötig Mit festem oder beweglichem Dach gilt die Konstruktion als Kleinbaute und braucht ein Baugesuch.§ 44 PBG
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen sind Bauten und baubewilligungspflichtig.§ 44 PBG
Carport Baubewilligung nötig Carports werden in der Zuger Praxis regelmässig als Kleinbauten behandelt und sind bewilligungspflichtig.§ 44 PBG, § 18 V PBG
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sind bewilligungsfrei. Darüber: Bauanzeige für geringfügige Vorhaben oder Baugesuch.§ 45 V PBG, § 44a PBG
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig.§ 44 PBG
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte: Bauanzeige, wenn nachbarliche Interessen nicht erheblich berührt werden (Lärmnachweis); sonst Baugesuch.§ 44a PBG
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Solaranlagen mit Bauanzeige; in Schutzzonen, freistehend oder als Solar-Carport mit Baugesuch.§ 44a PBG, Art. 18a RPG

Verfahren im Kanton Zug

Rechtsgrundlage: Planungs- und Baugesetz (PBG) und Verordnung zum PBG (V PBG). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: eBauZG (digitale Baugesuche in allen Zuger Gemeinden).

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, die nachbarliche und öffentliche Interessen nicht erheblich berühren, werden mit einer Bauanzeige gemeldet (§ 44a PBG). Alles andere braucht ein Baugesuch (§ 44 PBG).

So läuft Ihr Gesuch im Kanton Zug mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Ortsseiten im Kanton Zug

Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.

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Baugesuch im Kanton Zug, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

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