Pergola im Kanton Zug: Baubewilligung nötig?
In der Regel bewilligungsfrei
Kurzantwort: Eine ungedeckte Pergola ist keine Kleinbaute und braucht laut Regierungsrat weder Baugesuch noch Bauanzeige. Mit Dach wird sie zur Baute.
Grundlage: RRB BD 2023-114, § 44a PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Verordnung zum PBG (V PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Zug konkret gilt
Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.
Bewilligungsfrei im Kanton Zug: Bewilligungsfrei sind unter anderem Kleinstbauvorhaben wie Treib- und Gartenhäuschen bis 4 m² Grundfläche sowie Terrainveränderungen bis 1,2 m Höhe und 50 m³ (§ 45 V PBG). Eine ungedeckte Pergola braucht laut Regierungsrat weder Baugesuch noch Bauanzeige (RRB BD 2023-114).
Verfahren: Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, die nachbarliche und öffentliche Interessen nicht erheblich berühren, werden mit einer Bauanzeige gemeldet (§ 44a PBG). Alles andere braucht ein Baugesuch (§ 44 PBG).
Eingabe: eBauZG (digitale Baugesuche in allen Zuger Gemeinden).
Unser Festpreis für einer Pergola im Kanton Zug
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Pergola im Kanton Zug bewilligungspflichtig?
In der Regel bewilligungsfrei. Eine ungedeckte Pergola ist keine Kleinbaute und braucht laut Regierungsrat weder Baugesuch noch Bauanzeige. Mit Dach wird sie zur Baute. Grundlage: RRB BD 2023-114, § 44a PBG.
Welches Verfahren gilt im Kanton Zug?
Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, die nachbarliche und öffentliche Interessen nicht erheblich berühren, werden mit einer Bauanzeige gemeldet (§ 44a PBG). Alles andere braucht ein Baugesuch (§ 44 PBG).
Wer darf das Gesuch im Kanton Zug einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Pergola im Kanton Zug?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Zug
Pergola in anderen Kantonen
Pergola im Kanton Zug, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.