Pergola im Kanton Solothurn: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Pergolen sind nicht in der Liste der bewilligungsfreien Vorhaben, im Zweifel Baugesuch oder Vorabklärung bei der Baubehörde.

Grundlage: § 3ter KBV. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Kantonale Bauverordnung (KBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

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Was im Kanton Solothurn konkret gilt

Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.

Bewilligungsfrei im Kanton Solothurn: Nur ausdrücklich in § 3ter KBV genannte Kleinstvorhaben sind bewilligungsfrei. Gartenhäuser, Pergolen mit Dach, Carports und Pools brauchen in der Regel ein Baugesuch.

Verfahren: Solothurn gilt als restriktiver Kanton: Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 3ter KBV abschliessend aufgezählt (revidiert 2024). Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Vorhaben als untergeordnet gilt.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.

Unser Festpreis für einer Pergola im Kanton Solothurn

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Pergola im Kanton Solothurn bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Pergolen sind nicht in der Liste der bewilligungsfreien Vorhaben, im Zweifel Baugesuch oder Vorabklärung bei der Baubehörde. Grundlage: § 3ter KBV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Solothurn?

Solothurn gilt als restriktiver Kanton: Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 3ter KBV abschliessend aufgezählt (revidiert 2024). Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Vorhaben als untergeordnet gilt.

Wer darf das Gesuch im Kanton Solothurn einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Pergola im Kanton Solothurn?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Pergola im Kanton Solothurn, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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