Pergola im Kanton Bern: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Als unbeheizte Kleinbaute bis 10 m² und 2,5 m Höhe bewilligungsfrei, sofern funktionell zur Hauptbaute gehörend. Grösser oder mit Dach: Baugesuch (kleines Verfahren möglich).
Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD. Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Bern konkret gilt
Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.
Bewilligungsfrei im Kanton Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe, die weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD).
Verfahren: Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
Eingabe: eBau Kanton Bern (digitale Eingabe).
Unser Festpreis für einer Pergola im Kanton Bern
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Pergola im Kanton Bern bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Als unbeheizte Kleinbaute bis 10 m² und 2,5 m Höhe bewilligungsfrei, sofern funktionell zur Hauptbaute gehörend. Grösser oder mit Dach: Baugesuch (kleines Verfahren möglich). Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD.
Welches Verfahren gilt im Kanton Bern?
Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).
Wer darf das Gesuch im Kanton Bern einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Pergola im Kanton Bern?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Bern
Pergola in anderen Kantonen
Pergola im Kanton Bern, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.