Pergola im Kanton St. Gallen: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Eine Pergola mit Dach wurde vom Verwaltungsgericht als Gebäude qualifiziert; offene Pergolen im Einzelfall: Vorabklärung empfohlen.

Grundlage: Art. 136 PBG, VG B 2020/75. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

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Was im Kanton St. Gallen konkret gilt

Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.

Bewilligungsfrei im Kanton St. Gallen: Nur die in Art. 136 Abs. 2 PBG genannten Kleinvorhaben sind bewilligungsfrei. Sonnensegel, Pergolen mit Dach und Carports gelten als bewilligungspflichtig.

Verfahren: Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Eingabe: eBau SG (digitale Eingabe über die Gemeinde).

Unser Festpreis für einer Pergola im Kanton St. Gallen

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Pergola im Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Eine Pergola mit Dach wurde vom Verwaltungsgericht als Gebäude qualifiziert; offene Pergolen im Einzelfall: Vorabklärung empfohlen. Grundlage: Art. 136 PBG, VG B 2020/75.

Welches Verfahren gilt im Kanton St. Gallen?

Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Wer darf das Gesuch im Kanton St. Gallen einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Pergola im Kanton St. Gallen?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Pergola im Kanton St. Gallen, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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