Pergola im Kanton Basel-Landschaft: Baubewilligung nötig?

In der Regel bewilligungsfrei

Kurzantwort: Eine traditionelle Pergola als Rankgerüst ist bewilligungsfrei und darf sogar zwischen Bau- und Strassenlinie stehen. Mit Wetterschutz wird sie zum gedeckten Sitzplatz.

Grundlage: § 94, § 54 RBV. Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

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Was im Kanton Basel-Landschaft konkret gilt

Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.

Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.

Verfahren: Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.

Auch bewilligungsfreie Bauten müssen alle Vorschriften einhalten: Grenzabstände, Baulinien, Gestaltungsvorgaben, Nachbarrecht. Eine Vorabklärung (CHF 149) schützt vor der nachträglichen Rückbauverfügung.

Unser Festpreis für einer Pergola im Kanton Basel-Landschaft

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Pergola im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig?

In der Regel bewilligungsfrei. Eine traditionelle Pergola als Rankgerüst ist bewilligungsfrei und darf sogar zwischen Bau- und Strassenlinie stehen. Mit Wetterschutz wird sie zum gedeckten Sitzplatz. Grundlage: § 94, § 54 RBV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Basel-Landschaft?

Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Wer darf das Gesuch im Kanton Basel-Landschaft einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Pergola im Kanton Basel-Landschaft?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Pergola im Kanton Basel-Landschaft, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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