ArlesheimGemeinde im Kanton Basel-Landschaft

Baubewilligung in Arlesheimfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus und Pool

Für Kleinbauten in Arlesheim gilt das Baurecht des Kantons Basel-Landschaft plus das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Wir erstellen das komplette Gesuch, reichen es bei der zuständigen Baubehörde ein und begleiten bis zum Entscheid: Festpreis ab CHF 690.

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Kantonale Grundregel (Basel-Landschaft): Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.

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Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was in Arlesheim eine Bewilligung braucht

ObjektEinstufung (Kanton Basel-Landschaft)Regel
Pergola In der Regel bewilligungsfrei Eine traditionelle Pergola als Rankgerüst ist bewilligungsfrei und darf sogar zwischen Bau- und Strassenlinie stehen. Mit Wetterschutz wird sie zum gedeckten Sitzplatz.
Lamellendach Baubewilligung nötig Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen zählen zur Bebauung und brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat Liestal.
Carport Baubewilligung nötig Ein offener oder einseitig angebauter Carport ist baubewilligungspflichtig.
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Freistehende Kleinbauten bis 12 m² und 2,5 m: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde (einfaches Verfahren). Grösser: ordentliches Gesuch. Velounterstände bis 6 m² sind frei.
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig.
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte: Meldung bei eingehaltenem Lärmschutz, sonst Baugesuch.
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzzonen, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.

Diese Tabelle zeigt die kantonalen Regeln. Die Gemeinde Arlesheim kann in Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und über das Baureglement zusätzliche Vorgaben machen. Wir prüfen Zonenplan und Reglement für Ihre Parzelle. Kantonale Informationsquelle.

So reichen Sie in Arlesheim ein

Eingabe im Kanton Basel-Landschaft: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat. Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

Unterlagen: Gesuchsformular, Situationsplan 1:500 (amtliche Vermessung), Grundriss/Schnitt/Ansicht, Baubeschrieb, Beilagenverzeichnis, bei Bedarf Nachbarunterschriften, Lärm- oder Energienachweis. Wir besorgen Katasterplan, Zonenplan und Reglement von Arlesheim selbst.

Gebühren der Behörde: Sie richten sich nach dem örtlichen Gebührentarif und dem konkreten Verfahren. Sie kommen zu unserem Festpreis hinzu; wir klären den Gebührenrahmen in der Vorabklärung.

Dauer: Wir erstellen das Dossier innert 5 Werktagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen. Wie lange die Behörde prüft, hängt vom Verfahren, fehlenden Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab.

Bereits gebaut in Arlesheim?

Wenn die Bauverwaltung Arlesheim ein nachträgliches Baugesuch verlangt, zählt die Frist. Wir bestätigen sie am selben Werktag, prüfen die Bewilligungsfähigkeit und reichen in 3 Werktagen ein. Zum nachträglichen Baugesuch →

Baugesuch in Arlesheim, ab CHF 690.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

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