Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Basel-Landschaft: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzzonen, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.
Grundlage: Art. 18a RPG. Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Basel-Landschaft konkret gilt
Normale Dach- und Fassadenanlagen brauchen seit 2026 nur noch eine Meldung. Baubewilligungspflichtig bleiben Anlagen in Kernzonen und Schutzgebieten, auf geschützten Bauten, freistehende Anlagen, Solarzäune und Solar-Carports. Genau diese Fälle lassen Solarteure oft liegen, wir übernehmen sie.
Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.
Verfahren: Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.
Unser Festpreis für einer Solaranlage im Kanton Basel-Landschaft
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 1290, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Solaranlage bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzzonen, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch. Grundlage: Art. 18a RPG.
Welches Verfahren gilt im Kanton Basel-Landschaft?
Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
Wer darf das Gesuch im Kanton Basel-Landschaft einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Solaranlage im Kanton Basel-Landschaft?
Unser Festpreis beträgt CHF 1290 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft
Solaranlage (Sonderfall) in anderen Kantonen
Solaranlage (Sonderfall) im Kanton Basel-Landschaft, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.