Baubewilligung im Kanton Basel-Landschaftfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr
Was im Kanton Basel-Landschaft bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.
Alle Objekte im Kanton Basel-Landschaft im Überblick
| Objekt | Einstufung | Regel | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pergola | In der Regel bewilligungsfrei | Eine traditionelle Pergola als Rankgerüst ist bewilligungsfrei und darf sogar zwischen Bau- und Strassenlinie stehen. Mit Wetterschutz wird sie zum gedeckten Sitzplatz. | § 94, § 54 RBV |
| Lamellendach | Baubewilligung nötig | Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat. | § 94 RBV, Praxis seit 1.1.2022 |
| Sitzplatzüberdachung | Baubewilligung nötig | Sitzplatzüberdachungen zählen zur Bebauung und brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat Liestal. | RBV |
| Carport | Baubewilligung nötig | Ein offener oder einseitig angebauter Carport ist baubewilligungspflichtig. | RBV |
| Gartenhaus | Kommt auf Grösse und Standort an | Freistehende Kleinbauten bis 12 m² und 2,5 m: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde (einfaches Verfahren). Grösser: ordentliches Gesuch. Velounterstände bis 6 m² sind frei. | § 92, § 94 RBV |
| Pool | Baubewilligung nötig | Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig. | RBG |
| Wärmepumpe (Aussengerät) | Kommt auf Grösse und Standort an | Aussengeräte: Meldung bei eingehaltenem Lärmschutz, sonst Baugesuch. | RBV, LSV |
| Solaranlage (Sonderfall) | Kommt auf Grösse und Standort an | Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzzonen, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch. | Art. 18a RPG |
Verfahren im Kanton Basel-Landschaft
Rechtsgrundlage: Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Zur kantonalen Informationsseite.
Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.
Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.
Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
So läuft Ihr Gesuch im Kanton Basel-Landschaft mit uns
- Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
- Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
- Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
- Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
- Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
- Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.
Ortsseiten im Kanton Basel-Landschaft
Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.
Baugesuch im Kanton Basel-Landschaft, ab CHF 690, in 5 Werktagen.
Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.