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Baubewilligung im Kanton Basel-Landschaftfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool und mehr

Was im Kanton Basel-Landschaft bewilligungsfrei ist, was eine Meldung braucht und wann ein Baugesuch Pflicht ist, mit Gesetzesgrundlage und unserem Festpreis-Service für Städte und Dörfer im ganzen Kanton.

Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.

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Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Alle Objekte im Kanton Basel-Landschaft im Überblick

ObjektEinstufungRegelGrundlage
Pergola In der Regel bewilligungsfrei Eine traditionelle Pergola als Rankgerüst ist bewilligungsfrei und darf sogar zwischen Bau- und Strassenlinie stehen. Mit Wetterschutz wird sie zum gedeckten Sitzplatz.§ 94, § 54 RBV
Lamellendach Baubewilligung nötig Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.§ 94 RBV, Praxis seit 1.1.2022
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatzüberdachungen zählen zur Bebauung und brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat Liestal.RBV
Carport Baubewilligung nötig Ein offener oder einseitig angebauter Carport ist baubewilligungspflichtig.RBV
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Freistehende Kleinbauten bis 12 m² und 2,5 m: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde (einfaches Verfahren). Grösser: ordentliches Gesuch. Velounterstände bis 6 m² sind frei.§ 92, § 94 RBV
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig.RBG
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte: Meldung bei eingehaltenem Lärmschutz, sonst Baugesuch.RBV, LSV
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Schutzzonen, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.Art. 18a RPG

Verfahren im Kanton Basel-Landschaft

Rechtsgrundlage: Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Zur kantonalen Informationsseite.

Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.

Planverfasser: Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben.

Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

So läuft Ihr Gesuch im Kanton Basel-Landschaft mit uns

  1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
  2. Vorabklärung. Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch, mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
  3. Freigabe. Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
  4. Dossier. Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen, vollständig und gemeindekonform.
  5. Einreichung. Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
  6. Entscheid. Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung und wissen, was beim Bau zu beachten ist.

Ortsseiten im Kanton Basel-Landschaft

Jede Gemeinde hat ein eigenes Bau- und Zonenreglement. Wir prüfen es für Ihren Standort, auch wenn Ihr Dorf hier keine eigene Ortsseite hat.

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Baugesuch im Kanton Basel-Landschaft, ab CHF 690, in 5 Werktagen.

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