Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft: Baubewilligung nötig?
Baubewilligung nötig
Kurzantwort: Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
Grundlage: § 94 RBV, Praxis seit 1.1.2022. Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Basel-Landschaft konkret gilt
Ein Lamellendach schützt vor Regen und Sonne. Weil es gegen Witterung schützt, behandeln fast alle Kantone und Gemeinden es wie einen gedeckten Sitzplatz: Es zählt zur Bebauung, muss Grenzabstände einhalten und braucht in der Regel eine Baubewilligung, auch wenn der Händler etwas anderes sagt.
Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.
Verfahren: Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.
Unser Festpreis für einem Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Lamellendach bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig?
Baubewilligung nötig. Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat. Grundlage: § 94 RBV, Praxis seit 1.1.2022.
Welches Verfahren gilt im Kanton Basel-Landschaft?
Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.
Wer darf das Gesuch im Kanton Basel-Landschaft einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einem Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft
Lamellendach in anderen Kantonen
Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.