Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Grundlage: § 94 RBV, Praxis seit 1.1.2022. Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Basel-Landschaft konkret gilt

Ein Lamellendach schützt vor Regen und Sonne. Weil es gegen Witterung schützt, behandeln fast alle Kantone und Gemeinden es wie einen gedeckten Sitzplatz: Es zählt zur Bebauung, muss Grenzabstände einhalten und braucht in der Regel eine Baubewilligung, auch wenn der Händler etwas anderes sagt.

Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.

Verfahren: Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.

Unser Festpreis für einem Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Lamellendach bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Kann die Fläche durch feste oder bewegliche Einrichtungen gegen Wetter geschützt werden, gilt sie als gedeckter Sitzplatz: abstands- und bewilligungspflichtig, ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat. Grundlage: § 94 RBV, Praxis seit 1.1.2022.

Welches Verfahren gilt im Kanton Basel-Landschaft?

Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Wer darf das Gesuch im Kanton Basel-Landschaft einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Lamellendach im Kanton Basel-Landschaft, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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