Lamellendach im Kanton Solothurn: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig.

Grundlage: § 3 KBV. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Kantonale Bauverordnung (KBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Solothurn konkret gilt

Ein Lamellendach schützt vor Regen und Sonne. Weil es gegen Witterung schützt, behandeln fast alle Kantone und Gemeinden es wie einen gedeckten Sitzplatz: Es zählt zur Bebauung, muss Grenzabstände einhalten und braucht in der Regel eine Baubewilligung, auch wenn der Händler etwas anderes sagt.

Bewilligungsfrei im Kanton Solothurn: Nur ausdrücklich in § 3ter KBV genannte Kleinstvorhaben sind bewilligungsfrei. Gartenhäuser, Pergolen mit Dach, Carports und Pools brauchen in der Regel ein Baugesuch.

Verfahren: Solothurn gilt als restriktiver Kanton: Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 3ter KBV abschliessend aufgezählt (revidiert 2024). Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Vorhaben als untergeordnet gilt.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.

Unser Festpreis für einem Lamellendach im Kanton Solothurn

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Lamellendach bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Lamellendach im Kanton Solothurn bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Gedeckte Sitzplätze sind baubewilligungspflichtig. Grundlage: § 3 KBV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Solothurn?

Solothurn gilt als restriktiver Kanton: Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 3ter KBV abschliessend aufgezählt (revidiert 2024). Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Vorhaben als untergeordnet gilt.

Wer darf das Gesuch im Kanton Solothurn einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Lamellendach im Kanton Solothurn?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Lamellendach im Kanton Solothurn, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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