Carport im Kanton Basel-Landschaft: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Ein offener oder einseitig angebauter Carport ist baubewilligungspflichtig.

Grundlage: RBV. Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Verordnung dazu (RBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton Basel-Landschaft konkret gilt

Ein Carport ist eine Baute: Er beansprucht Fläche, steht oft nahe an der Grenze oder Strasse und braucht praktisch überall eine Baubewilligung. Mit Solarmodulen auf dem Dach (Solar-Carport) kommen Vorgaben zur Gestaltung und Anmeldung beim Netzbetreiber dazu.

Bewilligungsfrei im Kanton Basel-Landschaft: Traditionelle Pergolen als Rankgerüst, Velounterstände bis 6 m² und ungedeckte Autoabstellplätze bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind bewilligungsfrei (§ 94 RBV). Sobald eine Pergola fest oder beweglich gegen Wetter schützt, gilt sie als gedeckter Sitzplatz.

Verfahren: Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Eingabe: Kleinbaugesuch bei der Gemeinde, ordentliches Gesuch beim kantonalen Bauinspektorat.

Unser Festpreis für einem Carport im Kanton Basel-Landschaft

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Carport bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Carport im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Ein offener oder einseitig angebauter Carport ist baubewilligungspflichtig. Grundlage: RBV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Basel-Landschaft?

Freistehende Kleinbauten bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe bewilligt der Gemeinderat im einfachen Kleinbauverfahren (§ 92 RBV). Sitzplatzüberdachungen und Carports brauchen ein ordentliches Baugesuch beim Bauinspektorat.

Wer darf das Gesuch im Kanton Basel-Landschaft einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einem Carport im Kanton Basel-Landschaft?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Carport im Kanton Basel-Landschaft, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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