Solaranlage (Sonderfall)Kanton St. Gallen · alle Kantone

Solaranlage (Sonderfall) im Kanton St. Gallen: Baubewilligung nötig?

Kommt auf Grösse und Standort an

Kurzantwort: Solaranlagen nach RPG: Meldung (kantonales Meldeformular 2026). Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch.

Grundlage: Art. 136 Abs. 2 lit. i PBG, Art. 18a RPG. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton St. Gallen konkret gilt

Normale Dach- und Fassadenanlagen brauchen seit 2026 nur noch eine Meldung. Baubewilligungspflichtig bleiben Anlagen in Kernzonen und Schutzgebieten, auf geschützten Bauten, freistehende Anlagen, Solarzäune und Solar-Carports. Genau diese Fälle lassen Solarteure oft liegen, wir übernehmen sie.

Bewilligungsfrei im Kanton St. Gallen: Nur die in Art. 136 Abs. 2 PBG genannten Kleinvorhaben sind bewilligungsfrei. Sonnensegel, Pergolen mit Dach und Carports gelten als bewilligungspflichtig.

Verfahren: Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Eingabe: eBau SG (digitale Eingabe über die Gemeinde).

Unser Festpreis für einer Solaranlage im Kanton St. Gallen

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 1290, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Solaranlage bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Solaranlage (Sonderfall) im Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig?

Kommt auf Grösse und Standort an. Solaranlagen nach RPG: Meldung (kantonales Meldeformular 2026). Schutzobjekte, Freiflächen, Solar-Carport: Baugesuch. Grundlage: Art. 136 Abs. 2 lit. i PBG, Art. 18a RPG.

Welches Verfahren gilt im Kanton St. Gallen?

Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Wer darf das Gesuch im Kanton St. Gallen einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Solaranlage im Kanton St. Gallen?

Unser Festpreis beträgt CHF 1290 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Solaranlage (Sonderfall) im Kanton St. Gallen, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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