Pergola im Kanton Aargau: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Eine Pergola über 5 m² braucht eine Baubewilligung, in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Profilierung und Auflage.

Grundlage: § 49/50 BauV. Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

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Was im Kanton Aargau konkret gilt

Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.

Bewilligungsfrei im Kanton Aargau: Kleinstbauten bis 5 m² Grundfläche und 2,5 m Gesamthöhe mit minimalen Immissionen (Gerätehäuschen, Velounterstände) sowie Teiche bis rund 10 m² sind bewilligungsfrei (§ 49 BauV).

Verfahren: Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Gesuchsformular, zunehmend digital.

Faustregel: Bis 5 m² und 2.5 m Höhe ist einer Pergola im Kanton Aargau meist ohne Gesuch möglich, ausser in Kernzonen, Schutzgebieten und bei Unterschreitung von Grenz-, Strassen-, Wald- oder Gewässerabständen. Darüber braucht es ein Gesuch.

Unser Festpreis für einer Pergola im Kanton Aargau

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Pergola im Kanton Aargau bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Eine Pergola über 5 m² braucht eine Baubewilligung, in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Profilierung und Auflage. Grundlage: § 49/50 BauV.

Welches Verfahren gilt im Kanton Aargau?

Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Wer darf das Gesuch im Kanton Aargau einreichen?

Keine formelle Qualifikationspflicht für Planverfasser; Pläne müssen den Anforderungen von § 51 BauV genügen. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Pergola im Kanton Aargau?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Pergola im Kanton Aargau, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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