WohlenGemeinde im Kanton Aargau

Baubewilligung in Wohlenfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus und Pool

Für Kleinbauten in Wohlen gilt das Baurecht des Kantons Aargau plus das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Wir erstellen das komplette Gesuch, reichen es bei der zuständigen Baubehörde ein und begleiten bis zum Entscheid: Festpreis ab CHF 690.

Digitaler Service der SL Handel GmbH mit Sitz in Zug für Ihr Vorhaben in Wohlen.

Kantonale Grundregel (Aargau): Kleinstbauten bis 5 m² Grundfläche und 2,5 m Gesamthöhe mit minimalen Immissionen (Gerätehäuschen, Velounterstände) sowie Teiche bis rund 10 m² sind bewilligungsfrei (§ 49 BauV).

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Was in Wohlen eine Bewilligung braucht

ObjektEinstufung (Kanton Aargau)Regel
Pergola Baubewilligung nötig Eine Pergola über 5 m² braucht eine Baubewilligung, in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Profilierung und Auflage.
Lamellendach Baubewilligung nötig Gedeckte Sitzplätze bis 40 m² und 3 m Höhe laufen im vereinfachten Verfahren; grösser im ordentlichen Verfahren.
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Gedeckte, mindestens einseitig offene Sitzplätze: vereinfachtes Verfahren bis 40 m² / 3 m.
Carport Baubewilligung nötig Carports sind bewilligungspflichtig; vereinfachtes Verfahren möglich.
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Gerätehäuschen bis 5 m² und 2,5 m Höhe sind bewilligungsfrei. Grössere Gartenhäuser: vereinfachtes Verfahren bis 40 m².
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig; Teiche bis rund 10 m² sind frei.
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Aussengeräte von Wärmepumpen: Meldeverfahren mit Lärmschutznachweis möglich, sonst Baugesuch.
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Angepasste Dach-/Fassadenanlagen: Meldung. Freiflächen, Schutzzonen, Solar-Carport: Baubewilligung.

Diese Tabelle zeigt die kantonalen Regeln. Die Gemeinde Wohlen kann in Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und über das Baureglement zusätzliche Vorgaben machen. Wir prüfen Zonenplan und Reglement für Ihre Parzelle. Kantonale Informationsquelle.

So reichen Sie in Wohlen ein

Eingabe im Kanton Aargau: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Gesuchsformular, zunehmend digital. Vereinfachtes Verfahren ohne Profilierung und öffentliche Auflage für Klein- und Anbauten wie Gartenhäuser, gedeckte Sitzplätze und einzelne Parkplätze innerhalb der Bauzone (§ 50 BauV), bis 40 m² Grundfläche und 3 m Gebäudehöhe.

Planverfasser: Keine formelle Qualifikationspflicht für Planverfasser; Pläne müssen den Anforderungen von § 51 BauV genügen.

Unterlagen: Gesuchsformular, Situationsplan 1:500 (amtliche Vermessung), Grundriss/Schnitt/Ansicht, Baubeschrieb, Beilagenverzeichnis, bei Bedarf Nachbarunterschriften, Lärm- oder Energienachweis. Wir besorgen Katasterplan, Zonenplan und Reglement von Wohlen selbst.

Gebühren der Behörde: Sie richten sich nach dem örtlichen Gebührentarif und dem konkreten Verfahren. Sie kommen zu unserem Festpreis hinzu; wir klären den Gebührenrahmen in der Vorabklärung.

Dauer: Wir erstellen das Dossier innert 5 Werktagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen. Wie lange die Behörde prüft, hängt vom Verfahren, fehlenden Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab.

Bereits gebaut in Wohlen?

Wenn die Bauverwaltung Wohlen ein nachträgliches Baugesuch verlangt, zählt die Frist. Wir bestätigen sie am selben Werktag, prüfen die Bewilligungsfähigkeit und reichen in 3 Werktagen ein. Zum nachträglichen Baugesuch →

Baugesuch in Wohlen, ab CHF 690.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

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