Pergola im Kanton Zürich: Baubewilligung nötig?
Kommt auf Grösse und Standort an
Kurzantwort: Eine offene Pergola bis 2,5 m Höhe und 6 m² Bodenfläche ist bewilligungsfrei. Grössere Pergolen sind bewilligungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren oder per Anzeige.
Grundlage: § 1 lit. a BVV. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Bauverfahrensverordnung (BVV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Zürich konkret gilt
Eine klassische Pergola ist eine allseitig offene Konstruktion ohne feste Überdachung. Sobald ein festes oder schliessbares Dach dazukommt (Lamellen, Glas, Platten), gilt sie rechtlich meist als Sitzplatzüberdachung, und damit als Baute.
Bewilligungsfrei im Kanton Zürich: Bauten und Anlagen bis 2,5 m Gesamthöhe und 6 m² Bodenfläche sind in Bauzonen bewilligungsfrei, nicht aber in Kernzonen, Schutzgebieten und im Geltungsbereich von Schutzanordnungen (§ 1 lit. a BVV).
Verfahren: Für Gartenhäuser und Schöpfe gilt das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV), für kleinere Vorhaben das vereinfachte Verfahren ohne Aussteckung und Publikation. Die Gemeinde entscheidet über das Verfahren.
Eingabe: eBaugesucheZH; Umstellungstermin, Unterschriften und allfällige Papierbeilagen richten sich nach der Gemeinde.
Beachten Sie die amtlichen Gemeinde-Anleitungen im Kanton Zürich und unsere Unterlagen-Checkliste.
Unser Festpreis für eine Pergola im Kanton Zürich
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Pergola bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Pergola im Kanton Zürich bewilligungspflichtig?
Kommt auf Grösse und Standort an. Eine offene Pergola bis 2,5 m Höhe und 6 m² Bodenfläche ist bewilligungsfrei. Grössere Pergolen sind bewilligungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren oder per Anzeige. Grundlage: § 1 lit. a BVV.
Welches Verfahren gilt im Kanton Zürich?
Für Gartenhäuser und Schöpfe gilt das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV), für kleinere Vorhaben das vereinfachte Verfahren ohne Aussteckung und Publikation. Die Gemeinde entscheidet über das Verfahren.
Wer darf das Gesuch im Kanton Zürich einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation für Planverfasser vorgeschrieben; Pläne müssen den Anforderungen der BVV entsprechen und von Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschrieben sein. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für eine Pergola im Kanton Zürich?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Behördengebühren und vereinbarte Zusatzleistungen kommen hinzu; der behördliche Tarif ist standortabhängig.
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Pergola in anderen Kantonen
Pergola im Kanton Zürich, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.