Pool im Kanton Thurgau: Baubewilligung nötig?
Baubewilligung nötig
Kurzantwort: Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig.
Grundlage: § 98 PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Thurgau konkret gilt
Ein fest eingebauter Pool verändert das Terrain, braucht Technik, Wasseranschluss und Entwässerung und ist deshalb bewilligungspflichtig. Für mobile Aufstellpools gibt es kantonal unterschiedliche Grenzen, wer länger als eine Saison aufstellt, braucht meist ein Gesuch.
Bewilligungsfrei im Kanton Thurgau: Gerätehäuschen bis 9 m² Grundfläche und 2,2 m Gesamthöhe, Terrainveränderungen bis 0,7 m Höhe und 200 m² Fläche sowie Stützmauern in engen Grenzen sind bewilligungsfrei (§ 99 PBG).
Verfahren: § 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.
Eingabe: Baugesuch über die Gemeinde; kantonales Formular.
Unser Festpreis für einem Pool im Kanton Thurgau
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einem Pool bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Häufige Fragen
Ist Pool im Kanton Thurgau bewilligungspflichtig?
Baubewilligung nötig. Fest eingebaute Pools sind baubewilligungspflichtig. Grundlage: § 98 PBG.
Welches Verfahren gilt im Kanton Thurgau?
§ 99 PBG zählt die bewilligungsfreien Bauten abschliessend auf. Für untergeordnete Vorhaben gibt es das vereinfachte Verfahren.
Wer darf das Gesuch im Kanton Thurgau einreichen?
Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einem Pool im Kanton Thurgau?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Thurgau
Pool in anderen Kantonen
Pool im Kanton Thurgau, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.