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Sitzplatzüberdachung im Kanton St. Gallen: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Sitzplatzüberdachungen und auch grosse Sonnensegel sind baubewilligungspflichtig.

Grundlage: Art. 136 PBG, VG B 2018/99. Planungs- und Baugesetz (PBG). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was im Kanton St. Gallen konkret gilt

Terrassen- und Sitzplatzüberdachungen sind in praktisch allen Kantonen baubewilligungspflichtig, weil sie überdachte Fläche schaffen. Oft ist ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Auflage möglich, wenn Abstände und Masse stimmen.

Bewilligungsfrei im Kanton St. Gallen: Nur die in Art. 136 Abs. 2 PBG genannten Kleinvorhaben sind bewilligungsfrei. Sonnensegel, Pergolen mit Dach und Carports gelten als bewilligungspflichtig.

Verfahren: Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Eingabe: eBau SG (digitale Eingabe über die Gemeinde).

Unser Festpreis für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton St. Gallen

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Sitzplatzüberdachung bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Sitzplatzüberdachung im Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Sitzplatzüberdachungen und auch grosse Sonnensegel sind baubewilligungspflichtig. Grundlage: Art. 136 PBG, VG B 2018/99.

Welches Verfahren gilt im Kanton St. Gallen?

Art. 136 Abs. 2 PBG zählt auf, welche Vorhaben in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen. Das Verwaltungsgericht hat eine überdachte Pergola als Gebäude qualifiziert (B 2020/75).

Wer darf das Gesuch im Kanton St. Gallen einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton St. Gallen?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Sitzplatzüberdachung im Kanton St. Gallen, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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