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Sitzplatzüberdachung im Kanton Bern: Baubewilligung nötig?

Baubewilligung nötig

Kurzantwort: Sitzplatzüberdachungen über 10 m² brauchen eine Baubewilligung.

Grundlage: Art. 6 BewD. Baugesetz (BauG) und Baubewilligungsdekret (BewD). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.

Brauche ich eine Baubewilligung?

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Was im Kanton Bern konkret gilt

Terrassen- und Sitzplatzüberdachungen sind in praktisch allen Kantonen baubewilligungspflichtig, weil sie überdachte Fläche schaffen. Oft ist ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Auflage möglich, wenn Abstände und Masse stimmen.

Bewilligungsfrei im Kanton Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe, die weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a BewD).

Verfahren: Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).

Eingabe: Digital über eBau Kanton Bern; viele Gemeinden verlangen zusätzlich zwei unterschriebene Papierexemplare.

Faustregel: Bis 10 m² und 2.5 m Höhe ist einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Bern meist ohne Gesuch möglich, ausser in Kernzonen, Schutzgebieten und bei Unterschreitung von Grenz-, Strassen-, Wald- oder Gewässerabständen. Darüber braucht es ein Gesuch.

Unser Festpreis für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Bern

  • Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
  • Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
  • Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Sitzplatzüberdachung bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.

Häufige Fragen

Ist Sitzplatzüberdachung im Kanton Bern bewilligungspflichtig?

Baubewilligung nötig. Sitzplatzüberdachungen über 10 m² brauchen eine Baubewilligung. Grundlage: Art. 6 BewD.

Welches Verfahren gilt im Kanton Bern?

Für kleinere Vorhaben gibt es das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Liegt das Vorhaben in einem Schutzgebiet, an einem Gewässer oder im Waldabstand, ist es immer bewilligungspflichtig (Art. 7 BewD).

Wer darf das Gesuch im Kanton Bern einreichen?

Keine formelle Berufsqualifikation vorgeschrieben; Anforderungen an Pläne nach Art. 15 ff. BewD. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.

Was kostet das Baugesuch für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Bern?

Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).

Sitzplatzüberdachung im Kanton Bern, wir reichen ein.

Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.

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