Sitzplatzüberdachung im Kanton Luzern: Baubewilligung nötig?
Baubewilligung nötig
Kurzantwort: Sitzplatz- und Terrassenüberdachungen sind baubewilligungspflichtig.
Grundlage: § 184 PBG. Planungs- und Baugesetz (PBG) und Planungs- und Bauverordnung (PBV). Stand Oktober 2026. Gilt innerhalb der Bauzone und ausserhalb von Kernzonen und Schutzgebieten. Gemeinden können strenger sein.
Was im Kanton Luzern konkret gilt
Terrassen- und Sitzplatzüberdachungen sind in praktisch allen Kantonen baubewilligungspflichtig, weil sie überdachte Fläche schaffen. Oft ist ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Auflage möglich, wenn Abstände und Masse stimmen.
Bewilligungsfrei im Kanton Luzern: Nicht gewerblichen Zwecken dienende Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung wie offene Pergolen sind bewilligungsfrei (§ 54 PBV). Für Kleinbauten gelten enge Masse; was darüber liegt, braucht ein Baugesuch.
Verfahren: Mit dem Baugesuch ist auch die «Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern» einzureichen. Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 54 PBV abschliessend aufgezählt.
Eingabe: Kantonales eFormular plus mindestens ein unterschriebenes Papierexemplar an die Gemeinde; die Stadt Luzern nutzt cymo ebau.
Unser Festpreis für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Luzern
- Vorabklärung CHF 149, schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen Ihrer Gemeinde. Wird beim Gesuch angerechnet.
- Baugesuch CHF 690, komplettes Dossier, Einreichung, Rückfragen und Fristen bis zum Entscheid. Exkl. Gemeindegebühren.
- Nachträgliches Baugesuch CHF 990, wenn einer Sitzplatzüberdachung bereits steht und die Gemeinde ein Gesuch verlangt.
Die Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein (§ 188 Abs. 3 PBG). Wir arbeiten in Luzern mit einem qualifizierten Planverfasser zusammen, der das Gesuch mitunterzeichnet.
Häufige Fragen
Ist Sitzplatzüberdachung im Kanton Luzern bewilligungspflichtig?
Baubewilligung nötig. Sitzplatz- und Terrassenüberdachungen sind baubewilligungspflichtig. Grundlage: § 184 PBG.
Welches Verfahren gilt im Kanton Luzern?
Mit dem Baugesuch ist auch die «Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern» einzureichen. Bewilligungsfreie Vorhaben sind in § 54 PBV abschliessend aufgezählt.
Wer darf das Gesuch im Kanton Luzern einreichen?
Die Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein (§ 188 Abs. 3 PBG). Wir arbeiten in Luzern mit einem qualifizierten Planverfasser zusammen, der das Gesuch mitunterzeichnet. Sie erteilen uns eine Vollmacht; Bauherrschaft und Grundeigentümer unterschreiben das Gesuch.
Was kostet das Baugesuch für einer Sitzplatzüberdachung im Kanton Luzern?
Unser Festpreis beträgt CHF 690 für das komplette Dossier inklusive Einreichung und Rückfragen. Die Gemeindegebühren kommen dazu (bei Kleinbauten meist CHF 150 bis 1'500).
Gemeinden im Kanton Luzern
Sitzplatzüberdachung in anderen Kantonen
Sitzplatzüberdachung im Kanton Luzern, wir reichen ein.
Einschätzung in 2 Werktagen, Dossier in 5. Unverbindlich anfragen.