Baubewilligung in Kriensfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus und Pool
Für Kleinbauten in Kriens gilt das Baurecht des Kantons Luzern plus das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Wir erstellen das komplette Gesuch, reichen es bei der zuständigen Baubehörde ein und begleiten bis zum Entscheid: Festpreis ab CHF 690.
Digitaler Service der SL Handel GmbH mit Sitz in Zug für Ihr Vorhaben in Kriens.
Was in Kriens eine Bewilligung braucht
| Objekt | Einstufung (Kanton Luzern) | Regel |
|---|---|---|
| Pergola | In der Regel bewilligungsfrei | Offene Pergolen der Gartengestaltung ohne gewerbliche Nutzung sind bewilligungsfrei. Sobald ein Dach dazukommt, nicht mehr. |
| Lamellendach | Baubewilligung nötig | Ein Lamellendach schützt gegen Witterung und ist deshalb baubewilligungspflichtig. Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein, unser Partner unterschreibt mit. |
| Sitzplatzüberdachung | Baubewilligung nötig | Sitzplatz- und Terrassenüberdachungen sind baubewilligungspflichtig. |
| Carport | Baubewilligung nötig | Carports sind baubewilligungspflichtig. |
| Gartenhaus | Kommt auf Grösse und Standort an | Kleine Gartenhäuser können bewilligungsfrei sein, wenn sie die Masse von § 54 PBV einhalten; grössere brauchen ein Baugesuch. Wir prüfen die Masse mit dem Reglement Ihrer Gemeinde. |
| Pool | Baubewilligung nötig | Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig. |
| Wärmepumpe (Aussengerät) | Kommt auf Grösse und Standort an | Wärmepumpen-Aussengeräte: bewilligungsfrei oder meldepflichtig, wenn Lärmschutz und Abstände eingehalten sind; sonst Baugesuch. |
| Solaranlage (Sonderfall) | Kommt auf Grösse und Standort an | Dachanlagen über 20 m² sind meldepflichtig (20 Tage vor Baubeginn), kleinere bewilligungsfrei. In Ortsbildschutzgebieten, an inventarisierten Bauten, freistehend oder als Solar-Carport: Baubewilligung. |
Diese Tabelle zeigt die kantonalen Regeln. Die Gemeinde Kriens kann in Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und über das Baureglement zusätzliche Vorgaben machen. Wir prüfen Zonenplan und Reglement für Ihre Parzelle. Kantonale Informationsquelle.
Kriens auf einen Blick
- Zuständige Stelle
- Bau- und Umweltdepartement Kriens
- Eingabe
- Für die Eingabe verweist die Stadt auf das kantonale Baugesuchsformular für die elektronische Baueingabe (e-Formular).
- Bau- und Zonenreglement
- Reglement und Zonenplan Kriens
- Gebühren der Gemeinde
- Nach dem Gebührentarif der Gemeinde, direkt an die Gemeinde.
- Katasterplan
- Aus dem Geoportal des Kantons Luzern; den Auszug besorgen wir.
- Planverfasser
- Die Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein (§ 188 Abs. 3 PBG). Wir arbeiten in Luzern mit einem qualifizierten Planverfasser zusammen, der das Gesuch mitunterzeichnet.
Amtliche Quellen geprüft am 24.10.2026. Massgebend sind die Angaben der Gemeinde.
Was kostet ein Baugesuch in Kriens?
| Vorabklärung: Braucht es eine Bewilligung? | CHF 149wird angerechnet |
| Komplettes Gesuch für Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool oder Wärmepumpe | CHF 690Festpreis |
| Solar-Sonderfall (Kernzone, Schutzobjekt, Solar-Carport) | CHF 1'290Festpreis |
| Gebühr der Gemeinde Kriens | nach Tarifzahlen Sie der Gemeinde |
Beispiel: Lamellendach mit 20 m² an Ihrem Haus in Kriens. Sie zahlen uns CHF 690 für Dossier, Einreichung und Rückfragen. Die Gemeinde stellt ihre Bewilligungsgebühr separat in Rechnung. Den voraussichtlichen Betrag nennen wir Ihnen in der Vorabklärung.
Festpreis für Kriens anfragenUnterlagen für Ihr Baugesuch in Kriens
Sie liefern wenig, den Rest erledigen wir. So sieht die Aufteilung aus:
Das schicken Sie uns
- Adresse des Grundstücks in Kriens
- 3 bis 5 Fotos vom Standort (Fassade, Sitzplatz, Richtung Grenze)
- Masse oder Herstellerzeichnung des Produkts
- Unterschrift der Bauherrschaft und der Grundeigentümer
- Bei Stockwerkeigentum: Zustimmung der Gemeinschaft
Das besorgen und erstellen wir
- Katasterplan aus der amtlichen Vermessung
- Situationsplan mit Objekt, Massen und Grenzabständen
- Gesuchsformular im Kanton Luzern, vollständig ausgefüllt
- Baubeschrieb, Ansichten und Beilagenverzeichnis
- Prüfung von Zonenplan und Reglement Kriens
- Je nach Objekt: Lärmnachweis (Wärmepumpe), Nachbarzustimmung
Häufige Fragen zu Baugesuchen in Kriens
Wo reiche ich in Kriens ein Baugesuch ein?
Für die Eingabe verweist die Stadt auf das kantonale Baugesuchsformular für die elektronische Baueingabe (e-Formular). Zuständig ist die Stelle «Bau- und Umweltdepartement» der Gemeinde Kriens.
Brauche ich in Kriens eine Bewilligung für ein Lamellendach?
Ein Lamellendach schützt gegen Witterung und ist deshalb baubewilligungspflichtig. Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein, unser Partner unterschreibt mit. Grundlage: § 184, § 188 PBG.
Ist ein Gartenhaus in Kriens bewilligungsfrei?
Kleine Gartenhäuser können bewilligungsfrei sein, wenn sie die Masse von § 54 PBV einhalten; grössere brauchen ein Baugesuch. Wir prüfen die Masse mit dem Reglement Ihrer Gemeinde. Grundlage: § 54 PBV.
Was kostet ein Baugesuch in Kriens?
Bei uns CHF 690 Festpreis für das komplette Gesuch inklusive Einreichung und Rückfragen, die Vorabklärung (CHF 149) wird angerechnet. Die Gebühr der Behörde kommt dazu und richtet sich nach dem Gebührentarif der Gemeinde Kriens. Den voraussichtlichen Betrag nennen wir in der Vorabklärung.
Wer darf in Kriens die Baugesuchspläne erstellen?
Die Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein (§ 188 Abs. 3 PBG). Wir arbeiten in Luzern mit einem qualifizierten Planverfasser zusammen, der das Gesuch mitunterzeichnet.
Bereits gebaut in Kriens?
Verlangt die Gemeinde Kriens ein nachträgliches Baugesuch, zählt die Frist. Wir bestätigen sie am selben Werktag, prüfen die Bewilligungsfähigkeit und reichen in 3 Werktagen ein. Zum nachträglichen Baugesuch →
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