KriensGemeinde im Kanton Luzern

Baubewilligung in Kriensfür Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus und Pool

Für Kleinbauten in Kriens gilt das Baurecht des Kantons Luzern plus das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Wir erstellen das komplette Gesuch, reichen es bei der zuständigen Baubehörde ein und begleiten bis zum Entscheid: Festpreis ab CHF 690.

Digitaler Service der SL Handel GmbH mit Sitz in Zug für Ihr Vorhaben in Kriens.

Kantonale Grundregel (Luzern): Nicht gewerblichen Zwecken dienende Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung wie offene Pergolen sind bewilligungsfrei (§ 54 PBV). Für Kleinbauten gelten enge Masse; was darüber liegt, braucht ein Baugesuch.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Kostenlose Ersteinschätzung in 20 Sekunden: 9 Kantone, 8 Objekte, Stand Oktober 2026.

Was in Kriens eine Bewilligung braucht

ObjektEinstufung (Kanton Luzern)Regel
Pergola In der Regel bewilligungsfrei Offene Pergolen der Gartengestaltung ohne gewerbliche Nutzung sind bewilligungsfrei. Sobald ein Dach dazukommt, nicht mehr.
Lamellendach Baubewilligung nötig Ein Lamellendach schützt gegen Witterung und ist deshalb baubewilligungspflichtig. Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein, unser Partner unterschreibt mit.
Sitzplatzüberdachung Baubewilligung nötig Sitzplatz- und Terrassenüberdachungen sind baubewilligungspflichtig.
Carport Baubewilligung nötig Carports sind baubewilligungspflichtig.
Gartenhaus Kommt auf Grösse und Standort an Kleine Gartenhäuser können bewilligungsfrei sein, wenn sie die Masse von § 54 PBV einhalten; grössere brauchen ein Baugesuch. Wir prüfen die Masse mit dem Reglement Ihrer Gemeinde.
Pool Baubewilligung nötig Fest eingebaute Pools sind bewilligungspflichtig.
Wärmepumpe (Aussengerät) Kommt auf Grösse und Standort an Wärmepumpen-Aussengeräte: bewilligungsfrei oder meldepflichtig, wenn Lärmschutz und Abstände eingehalten sind; sonst Baugesuch.
Solaranlage (Sonderfall) Kommt auf Grösse und Standort an Dachanlagen über 20 m² sind meldepflichtig (20 Tage vor Baubeginn), kleinere bewilligungsfrei. In Ortsbildschutzgebieten, an inventarisierten Bauten, freistehend oder als Solar-Carport: Baubewilligung.

Diese Tabelle zeigt die kantonalen Regeln. Die Gemeinde Kriens kann in Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und über das Baureglement zusätzliche Vorgaben machen. Wir prüfen Zonenplan und Reglement für Ihre Parzelle. Kantonale Informationsquelle.

Kriens auf einen Blick

Zuständige Stelle
Bau- und Umweltdepartement Kriens
Eingabe
Für die Eingabe verweist die Stadt auf das kantonale Baugesuchsformular für die elektronische Baueingabe (e-Formular).
Bau- und Zonenreglement
Reglement und Zonenplan Kriens
Gebühren der Gemeinde
Nach dem Gebührentarif der Gemeinde, direkt an die Gemeinde.
Katasterplan
Aus dem Geoportal des Kantons Luzern; den Auszug besorgen wir.
Planverfasser
Die Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein (§ 188 Abs. 3 PBG). Wir arbeiten in Luzern mit einem qualifizierten Planverfasser zusammen, der das Gesuch mitunterzeichnet.

Amtliche Quellen geprüft am 24.10.2026. Massgebend sind die Angaben der Gemeinde.

Was kostet ein Baugesuch in Kriens?

Vorabklärung: Braucht es eine Bewilligung?CHF 149wird angerechnet
Komplettes Gesuch für Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool oder WärmepumpeCHF 690Festpreis
Solar-Sonderfall (Kernzone, Schutzobjekt, Solar-Carport)CHF 1'290Festpreis
Gebühr der Gemeinde Kriensnach Tarifzahlen Sie der Gemeinde

Beispiel: Lamellendach mit 20 m² an Ihrem Haus in Kriens. Sie zahlen uns CHF 690 für Dossier, Einreichung und Rückfragen. Die Gemeinde stellt ihre Bewilligungsgebühr separat in Rechnung. Den voraussichtlichen Betrag nennen wir Ihnen in der Vorabklärung.

Festpreis für Kriens anfragen

Unterlagen für Ihr Baugesuch in Kriens

Sie liefern wenig, den Rest erledigen wir. So sieht die Aufteilung aus:

Das schicken Sie uns

  • Adresse des Grundstücks in Kriens
  • 3 bis 5 Fotos vom Standort (Fassade, Sitzplatz, Richtung Grenze)
  • Masse oder Herstellerzeichnung des Produkts
  • Unterschrift der Bauherrschaft und der Grundeigentümer
  • Bei Stockwerkeigentum: Zustimmung der Gemeinschaft

Das besorgen und erstellen wir

  • Katasterplan aus der amtlichen Vermessung
  • Situationsplan mit Objekt, Massen und Grenzabständen
  • Gesuchsformular im Kanton Luzern, vollständig ausgefüllt
  • Baubeschrieb, Ansichten und Beilagenverzeichnis
  • Prüfung von Zonenplan und Reglement Kriens
  • Je nach Objekt: Lärmnachweis (Wärmepumpe), Nachbarzustimmung

Häufige Fragen zu Baugesuchen in Kriens

Wo reiche ich in Kriens ein Baugesuch ein?

Für die Eingabe verweist die Stadt auf das kantonale Baugesuchsformular für die elektronische Baueingabe (e-Formular). Zuständig ist die Stelle «Bau- und Umweltdepartement» der Gemeinde Kriens.

Brauche ich in Kriens eine Bewilligung für ein Lamellendach?

Ein Lamellendach schützt gegen Witterung und ist deshalb baubewilligungspflichtig. Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein, unser Partner unterschreibt mit. Grundlage: § 184, § 188 PBG.

Ist ein Gartenhaus in Kriens bewilligungsfrei?

Kleine Gartenhäuser können bewilligungsfrei sein, wenn sie die Masse von § 54 PBV einhalten; grössere brauchen ein Baugesuch. Wir prüfen die Masse mit dem Reglement Ihrer Gemeinde. Grundlage: § 54 PBV.

Was kostet ein Baugesuch in Kriens?

Bei uns CHF 690 Festpreis für das komplette Gesuch inklusive Einreichung und Rückfragen, die Vorabklärung (CHF 149) wird angerechnet. Die Gebühr der Behörde kommt dazu und richtet sich nach dem Gebührentarif der Gemeinde Kriens. Den voraussichtlichen Betrag nennen wir in der Vorabklärung.

Wer darf in Kriens die Baugesuchspläne erstellen?

Die Planverfasser müssen qualifizierte Fachleute sein (§ 188 Abs. 3 PBG). Wir arbeiten in Luzern mit einem qualifizierten Planverfasser zusammen, der das Gesuch mitunterzeichnet.

Bereits gebaut in Kriens?

Verlangt die Gemeinde Kriens ein nachträgliches Baugesuch, zählt die Frist. Wir bestätigen sie am selben Werktag, prüfen die Bewilligungsfähigkeit und reichen in 3 Werktagen ein. Zum nachträglichen Baugesuch →

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Baugesuch in Kriens, ab CHF 690.

Einschätzung in 2 Werktagen. Unverbindlich.

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